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Busverbände kritisieren Österreich

19.01.17 (Bayern, Fernverkehr, Österreich) Autor:Stefan Hennigfeld

Anfang des neuen Jahres ist in Österreich das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz in Kraft getreten, das auch alle ausländischen Unternehmen verpflichtet, bei der Erbringung von Leistungen auf österreichischem Gebiet die dort geltenden Tariflöhne als Mindestentgelt einzuhalten. Sowohl der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (BDO) als auch der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) üben Kritik.

So heißt es beim LBO, das Gesetz unterwerfe die Firmen und deren Beschäftigte „einer bisher ungeahnten Bürokratie mit Melde- und Dokumentationspflichten, die von keinem Unternehmen zu leisten sind und fir europäische Standards des persönlichen und betrieblichen Datenschutzes missachten würden. Für die tausend bayerischen Busunternehmer bedeutet dies, dass sie jetzt vor jeder einzelnen Österreichtour ein aufwendiges Anmeldeverfahren durchführen müssen.

Ebenso müssen die Fahrer zusätzlich zu den bisherigen Dokumenten sogar eine Kopie des Arbeitsvertrages mitführen. Dies sei, so der LBO, ein weiterer Tiefschlag gegen den freien Reisebusverkehr und die Dienstleistungsfreiheit in Europa, dessen Zeche die Fahrgäste, die Reisebusunternehmen und deren Beschäftigte bezahlen müssen. Gemeinsam mit ihren Kollegen aus Tirol fordert der LBO eine sofortige Aussetzung des „bürokratischen Monsters im Gewand eines Mindestlohngesetzes“ wie es in einer Erklärung heißt.

Dies sei notwendig, um die Reise- und Dienstleistungsfreiheit wiederherzustellen. Bayerns Busunternehmer sind besonders sauer, weil Lohn- und Sozialdumping durch sie unterhalb des österreichischen Niveaus durch den im Freistaat geltenden allgemeinverbindlichen Lohn für Busfahrer ausgeschlossen ist. Die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping in Europa muss mit geeigneten Mitteln und verhältnismäßig erfolgen.

Auch der BDO kritisiert die Situation und plädiert zunächst für eine Übergangsfrist, in der es keine Kontrollen bzw. zumindest keine Sanktionen geben dürfe, bis die zahlreichen offenen Fragen geklärt seien. Zugleich habe er das zuständige österreichische Sozialministerium ersucht, den Gelegenheitsverkehr aus dem Anwendungsbereich der Regelung herauszunehmen.

Der BDO hat sich an zahlreiche Institutionen (österr. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, österreichisches Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, WKO, Österreich Werbung Wien, Österreich Werbung Deutschland GmbH, Österreichische Botschaft, Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung, BMWi, BMVI, DIHK und Tourismusausschuss des Deutschen Bundestags) gewandt, um auf die für die Busbranche dramatischen Konsequenzen aufmerksam zu machen, die letztendlich auch für die Tourismuswirtschaft in Österreich nicht ohne Folgen bleiben werde. Das gilt umso mehr, weil Österreich traditionell auch vom deutschen Reisebustourismus profitiert.

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