BNetzA stellt Marktstudie vor
12.01.17 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld
Eine aktuelle Marktstudie der Bundesnetzagentur zeigt, dass das insgesamt steigende Verkehrsaufkommen im Güter- und Personenbereich auch die Schiene erfasst. Wie bereits im Jahr zuvor, veröffentlicht die Bundesnetzagentur in der Publikation Marktuntersuchung Eisenbahnen 2016 Ergebnisse und Analysen aus der für das Jahr 2015 durchgeführten Markterhebung. Der Umsatz der Unternehmen im Eisenbahnmarkt stieg im Vergleich zum Vorjahr leicht von 19,0 auf einen neuen Höchstwert von 19,2 Milliarden Euro.
Dieser Anstieg resultiert aus Umsatzzuwächsen im Schienenpersonennahverkehr und im Schienengüterverkehr, wohingegen der Umsatz des Schienenpersonenfernverkehrs leicht zurückgegangen ist. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen erzielten im Jahr 2015 insgesamt sechs Milliarden Euro Erlöse aus Nutzungsentgelten. Dies entspricht einer Steigerung von 3,4 Prozent. Für das Jahr 2015 zeigt sich, dass 67 Prozent der Eisenbahnverkehrsunternehmen ein positives Betriebsergebnis aufweisen.
Im Schienengüterverkehr konnten die Wettbewerber ihren Marktanteil an der erbrachten Transportleistung von 36 Prozent im Jahr 2014 auf nunmehr 41 Prozent erhöhen. Auch im Schienenpersonennahverkehr stieg der Wettbewerberanteil von 19 Prozent auf 22 Prozent weiter an. Im Schienenpersonenfernverkehr liegt der Wettbewerberanteil dagegen weiterhin unter einem Prozent. Die Betriebsleistung auf öffentlichen Schienenwegen erreichte einen neuen Höchstwert und stieg von 1,064 Milliarden Trassenkilometern in 2014 auf 1,078 Milliarden Trassenkilometer in 2015.
Die Entgelte, die für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur anfallen, repräsentieren einen bedeutenden Anteil der Gesamtkosten eines Eisenbahnverkehrsunternehmens. Sie sind im Jahr 2015 weiter gestiegen. Insgesamt mussten die Schienengüterverkehrsunternehmen rund 17 Prozent ihres Umsatzes, die Schienenpersonenfernverkehrsunternehmen rund 25 Prozent des Umsatzes und die Schienenpersonennahverkehrsunternehmen circa 39 Prozent ihres Umsatzes für Infrastrukturentgelte aufbringen.
Bei genau dieser Problematik soll durch das neue Eisenbahnregulierungsgesetz eingegriffen werden. Da bereits heute der größtenteils öffentlich (ko)finanzierte Regionalverkehr einen überproportionalen Anteil am Umsatz der Infrastrukturbetreiber hat, sollen diese Anteile gedeckelt werden. Sie dürfen künftig nicht stärker steigen als die Regionalisierungsgelder des Bundes, die zur Bestellung der Leistungen aufgewandt werden.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Regionalisierungsgelder nicht real sinken, weil ein immer höherer Teil der Summe, die der Bund an die Länder ausschüttet, für Trassenpreisen genutzt werden müssen, die wiederum zugunsten der Bundesunternehmens DB Netz gehen. Das jedoch droht gerade im Güterverkehr zu erheblichen Kostensteigerungen. Dieser allerdings steht in einem harten Preiswettbewerb mit der Straße. Das Thema ist also noch längst nicht gelöst.