Eisenbahnjournal Zughalt.de

Nachrichten über Eisenbahn und öffentlichen Verkehr

Neue Verbundverträge im ZGB

09.12.16 (Niedersachsen) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) wird künftig reformiert. Am 2. Dezember unterzeichneten die Vertreter von 17 Verkehrsunternehmen die neuen Verbundverträge. Seit 1998 besteht die Verbundgesellschaft Region Braunschweig mbH (VRB) und verantwortet seitdem den einheitlichen Verbundtarif. Mit den Verbundtickets der vier Preisstufen können alle öffentlichen Verkehrsmittel in der gesamten Region genutzt werden.

„Im ÖPNV sind solche Tarifverbünde heute Standard, wir wollen jetzt darüber hinaus gehen“, sagt Wolfgang Schneider, Vertreter des ZGB in der Gesellschafterversammlung der VRB GmbH. „Die Verbandspolitik möchte die ÖPNV-Angebote und die Qualität des ÖPNV im Großraum Braunschweig in Zukunft deutlich verbessern.“ Die Fraktionen der SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen hatten schon 2013 mit einem gemeinsamen Antrag in der ZGB-Verbandsversammlung die Weiterentwicklung des Tarifverbundes zum Verkehrsverbund auf den Weg gebracht.

„Unser Tarifverbund ist eine Erfolgsgeschichte, die heute 100 Mio. Fahrgäste sind ein Beleg dafür. Der ÖPNV in der Region muss sich aber weiterentwickeln und es stehen viele innovative Themen vor der Tür“, betont Schneider. Die Kunden wünschten sich einen „richtigen“ Verkehrsverbund, in dem das Fahrplanangebot und der Tarif „aus einem Guss“ erlebbar seien. Der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung, Jan Behrendt, Geschäftsführer der Verkehrsbetriebe Bachstein, pflichtet dem bei. „Wir freuen uns, dass wir weiter in einem Mischverbund auf Augenhöhe mit dem ZGB als Aufgabenträger gemeinsam den ÖPNV in der Region weiter voranbringen werden.“

Der Abstimmungsprozess zwischen dem ZGB und den 17 Bus- und Bahnunternehmen über die Verbundverträge sei nicht einfach gewesen, betont er. Denn es ginge immer auch um wirtschaftliche Fragen. Höhere Anforderungen an die Qualität oder die Einführung neuer Technik bei der Fahrgastinformation und im Vertrieb müssten am Ende finanziert werden. ZGB-Verbandsdirektor Hennig Brandes, einer der beiden nebenamtlichen Geschäftsführer der VRB GmbH, erläutert den Abstimmungsprozess im neuen Verkehrsverbund.

„Im neuen Gesellschaftsvertrag wurde der Geschäftsanteil des ZGB von 25 Prozent auf 51 Prozent erhöht. Damit hat der ZGB künftig den nötigen Einfluss auf alle Verbundentscheidungen.“ Daneben würden weitere Verbundaufgaben wie zum Beispiel die Fahrplanauskunft, die Abo-Zentrale und Buchführungsaufgaben von den Gesellschaftern als Dienstleistung erbracht.

Auf diese Weise werde eine leistungsfähige und schlanke Struktur gewährleistet. Eine wichtige Verbundaufgabe sei die Fortentwicklung des Verbundtarifes. Dabei verlange die Abrechnung der jährlich insgesamt hundert Millionen Euro Fahrgelderlöse und die Einnahmenaufteilung unter den Verkehrsunternehmen ein aufwendiges Verfahren. Dieses allerdings gibt es in allen Verkehrsverbünden und ist ein lösbares Problem.

Kommentare sind geschlossen.