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Bundesratsinitiative für Tariftreue

13.12.16 (Nordrhein-Westfalen, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Landesregierungen aus Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, die alle drei von SPD und Grünen regiert werden, haben eine Bundesratsinitiative zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes gestartet. Ziel ist, dass die sozialen Anforderungen für die Belegschaft nicht nur bei geplanten wettbewerblichen oder Direktvergaben durch die ÖPNV-Aufgabenträger, sondern auch für eigenwirtschaftliche Verkehre gelten.

So sollen die Qualität und die Einhaltung sozialer Standards in der gesamten Branche sichergestellt werden. „Konkurrenz im ÖPNV darf nicht über Dumpinglöhne stattfinden“, sagte NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) anlässlich der Kabinettsentscheidung in Düsseldorf. „Die Sozial- und Umweltstandards müssen auch für eigenwirtschaftliche Verkehre gelten – gleiches Recht für alle.“

Bei geplanten wettbewerblichen oder Direktvergaben im Straßenbahn- und Busverkehr können soziale Faktoren sowie Vorgaben zur Tariftreue und zum Personalübergang bei einem möglichen Betreiberwechsel mit in die Anforderungen aufgenommen werden. Künftig müssen diese Anforderungen auch von eigenwirtschaftlichen Konkurrenten erfüllt werden. Antragsteller für eigenwirtschaftliche Konkurrenzanträge müssen einen Nachweis erbringen, dass sie den beantragten Verkehr aufnehmen und auch über die gesamte Laufzeit der Genehmigung kostendeckend erbringen können.

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