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BDO lehnt VDV-Vorschlag ab

05.12.16 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Debatte um Direktvergaben und eigenwirtschaftliche Verkehre dauert hat. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (BDO) hat sich gegen die Forderungen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ausgesprochen, wonach man die Rechtslage ändern müsse. „Wir haben nicht den Eindruck, dass sich VDV und andere Befürworter von PBefG-Änderungen noch an den 2012 mit allen Beteiligten ausgehandelten Kompromiss gebunden fühlen“, so Präsident Wolfgang Steinbrück.

„Man kann sich nicht gleichzeitig zum aktuellen PBefG bekennen und Änderungen fordern, denn keinesfalls handelt es sich bei den Vorschlägen des VDV um leichte Präzisierungen“, so Steinbrück. Im Gegenteil werden die in § 13 Abs. 2 a PBefG abschließend geregelten sog. Kernanforderungen zur Unterscheidung zwischen eigenwirtschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen Verkehren angegriffen. „Dies ist kein minimal invasiver Eingriff, sondern eine Operation am offenen Herzen.“

Überhaupt kein Verständnis habe der bdo für die Initiative des VDV, der sich bereits einige Bundesländer angeschlossen haben, die noch in dieser Legislaturperiode den seit Bestehen des PBefG verankerten Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre aus dem Gesetz kegeln wollen, obwohl der gesetzlich vorgesehene Evaluationsbericht noch gar nicht auf dem Tisch liegt, so Steinbrück weiter. Der Bericht werde zeigen, dass es der Mittelstand ohnehin schon schwer genug mit den Rahmenbedingungen hat.

Aufgrund der Weigerung vieler Aufgabenträger, allgemeine Vorschriften zu erlassen, ist die eigenwirtschaftliche Verkehrserbringung seit Inkrafttreten des PBefG erheblich geschrumpft – in einigen Bundesländern, wie Mecklenburg-Vorpommern, sogar gegen Null. Während kommunale Unternehmen unter das Dach der Direkt- und Inhouse-Vergaben schlüpfen und sich damit jeglichem Wettbewerb entziehen, werden kleine und mittlere Unternehmen gnadenlos in einen Preiswettbewerb geschickt.

Nur vier Prozent aller Direktvergaben gehen an kleine und mittlere Unternehmen, so der BDO. Der BDO sieht vor diesem Hintergrund durchaus Verbesserungspotential beim PBefG. Dies hat er im Rahmen seiner Stellungnahme zum Evaluationsbericht der Bundesregierung bereits deutlich gemacht. Neben der verbindlichen Verpflichtung, bei soziapolitisch vorgegebenen Tarifabsenkungen allgemeine Vorschriften zu erlassen, gehört hierzu auch eine gesetzliche Verankerung von KMU-Vergaben an kleine und mittlere Unternehmen.

Diese müssen dann zum Tragen kommen, wenn sich der Aufgabenträger gegen ein Wettbewerbsmodell entscheidet. „Auf keinen Fall“, so Steinbrück „darf es in Zukunft so bleiben, dass kommunale Unternehmer flächendeckend Inhouse- und Direktvergaben erhalten und gleichzeitig die bisher eigenwirtschaftlich erbrachten Leistungen der privaten mittelständischen Unternehmen in einen ruinösen europaweiten Preiswettbewerb mit offenem Ausgang und bestenfalls Subunternehmerdasein überführen.“

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