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Bad Aibling: Fahrdienstleiter verurteilt

05.12.16 (Bayern) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Fahrdienstleiter, der für den schweren Eisenbahnunfall bei Bad Aibling am Faschingsdienstag, den 9. Februar verantwortlich gemacht wird, wurde in dieser Woche zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht war damit nur geringfügig unter der Strafforderung der Staatsanwaltschaft geblieben, welche sich für vier Jahre ausgesprochen hat. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Fahrdienstleiter durch ein Handyspiel während der Arbeit so erheblich abgelenkt war, dass er den Unfall maßgeblich verursacht hat, bei dem zwölf Menschen gestorben sind und neunzig weitere verletzt wurden.

Zwei Triebzüge der zu Transdev gehörenden Bayerischen Oberlandbahn sind auf der eingleisigen Strecke frontal zusammengestoßen. Auch ein Notruf an die Triebfahrzeugführer der Unglückszüge wurde zu spät abgesetzt. Zwischenzeitlich ist darüber diskutiert worden, ob die Funkausleuchtung durch die DB Netz AG nicht ausreichend gewährleistet sei. Es stellte sich jedoch heraus, dass der Zugfunk auf der gesamte Strecke funktioniert. Vor diesem Hintergrund geht das Gericht davon aus, dass es sich um grobe Pflichtverletzung handelt und nicht ausschließlich um ein Augenblicksversagen. Der Fahrdienstleiter sitzt seit dem 12. April in Untersuchungshaft, wobei diese auf die Gesamtstrafe angerechnet wird. Die Verteidigung hatte zuvor eine zur Bewährung ausgesetzt Freiheitsstrafe beantragt.

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