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VDV fordert PBefG-Präzisierung

14.11.16 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat sich zwar zum noch immer relativ frisch novellierten Personenbeförderungsgesetz bekannt, spricht sich aber dennoch für Änderungen aus. Generell sagt man beim VDV, dass man marktwirtschaftliche Ordnung im ÖPNV erhalten wolle, dennoch warnt man vor Fehlentwicklungen.

„Der VDV bekennt sich weiterhin ausdrücklich zum aktuellen PBefG, dessen Novellierung 2013 maßgeblich durch einen Branchenkonsens zustande kam. Die marktwirtschaftliche Ordnung des PBefG ist ebenso richtig wie die zahlreichen weiteren Regelungen, die zu dem insgesamt gut funktionierenden ÖPNV-Markt geführt haben, wie wir ihn heute haben. Gleichwohl ist es aus Sicht des Branchenverbandes VDV an der Zeit, das Gesetz an wenigen Stellen zu präzisieren, um die erfolgreiche ÖPNV-Entwicklung in Deutschland nicht durch rechtliche Unsicherheiten zu gefährden“, so VDV-Präsident Jürgen Fenske.

Der VDV schlägt deshalb vor, die Vorgabe von sozialen Standards für Beschäftigte, die es bislang im Gesetz nicht gibt, ins PBefG aufzunehmen. Inwieweit diese Regelungen auch für Subunternehmen von Monopolisten gelten sollen, darüber kann man derzeit nur spekulieren. Bislang ist es üblich, dass ein nicht geringer Teil der Leistungen, die bei Unternehmen im Eigentum der öffentlichen Hand konzessioniert sind oder beauftragt wurden, von privaten Unterauftragnehmern gefahren werden.

Tariftreuegesetze, wie es sie in 13 Bundesländern gibt, gelten in der Regel auch für Subunternehmen, lassen aber vielfach dennoch abweichende Regelungen zu. Das betrifft etwa Tarifverträge bei privaten Unternehmen, die besagen, dass die Beschäftigten dort weniger verdienen als bei Stadtwerken oder äquivalenten Betrieben. Außerdem soll an anderer Stelle im Gesetzestext durch eine präzisiere Formulierung sichergestellt werden, dass das Verkehrsangebot vor Ort auch tatsächlich so erbracht wird, wie es in der Vorabbekanntmachung bekannt gegeben wurde.

„Bürger, Mitarbeiter und politische Entscheider haben ein Recht darauf, dass der ÖPNV in Deutschland ein in allen Belangen verlässlicher und planbarer Partner ist. Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Kunden oder zu Lasten der Beschäftigten stattfinden. Das ist seit jeher unsere Position und dies sollte sich auch im PBefG wiederfinden. Aus unserer Sicht ist dafür keine Novellierung, sondern lediglich eine Präzisierung des Gesetzes notwendig“, so Fenske.

Auf weitere Änderungsvorschläge, die es innerhalb der VDV-Mitglieder gäbe und die durchaus nachvollziehbar seien, verzichtet der Verband zunächst aufgrund der dann schneller umzusetzenden Präzisierung. Generell ist seit einigen Jahren zu beobachten, dass die Deutsche Bahn mit ihren Busunternehmen versucht, ins Stadtbusgeschäft zu kommen, in mehreren Fällen wurden bereits eigenwirtschaftliche Anträge gestellt, bei denen die kommunalen Betreiber versucht haben, sich zu schützen. Hier dürfte auch künftig Spannung in der Luft liegen.

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