VDV nimmt Länder in die Pflicht
21.10.16 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld
In den Verhandlungen zwischen Bund und Länder haben sich die beteiligten Akteure geeinigt, dass die Entflechtungsmittel nach 2019 auslaufen. Es wird allerdings weiterhin Geld vom Bund fließen, welches – ähnlich wie einst bei den Regionalisierungsgeldern – nicht mehr zweckgebunden sein werden. Die 1,3 Milliarden Euro im Jahr fehlen also nicht, über die Verwendung dürfen die Landesfinanzminister jedoch autonom entscheiden.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und das Deutsche Verkehrsforum (DVF) fordern die Bundesländer auf, die Gelder weiterhin für verkehrliche Investitionen in den Kommunen zu verwenden. „Die Landesregierungen sind nun in der Pflicht, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die Verkehrsfinanzierung in den Kommunen nachhaltig zu sichern. Dies geht am besten über landesspezifische Gesetze zur Zweckbindung der ehemaligen Entflechtungsmittel“, so VDV-Präsident Jürgen Fenske und Ulrich Nußbaum, Präsidiumsvorsitzender des DVF.
Beide Verbände kritisieren, dass mit den Entflechtungsmitteln ausgerechnet ein Instrument abgeschafft werden soll, das seit Jahrzehnten den Kommunen durch zweckgebundene Zuweisungen bei der Bewältigung ihrer kommunalen Aufgaben helfe. In Zeiten, in denen die Steuereinnahmen steigen, bei den Kommunen aber wenig ankomme, sei das genau der falsche Weg. „Gerade der kommunale Nahverkehr benötigt angesichts eines immensen Sanierungsstaus dringend die Planungssicherheit zweckgebundener Investitionen.
Und auch die laut Gesetz bis 2022 herzustellende Barrierefreiheit im ÖPNV ist ohne ausreichende Mittel nicht zu schaffen Durch die verbesserte finanzielle Situation der Länder im Rahmen der beschlossenen Neuordnung sind entsprechende Spielräume für zweckgebundene Investitionen in den kommunalen Verkehr eindeutig vorhanden“, so Fenske und Nußbaum.