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HVV führt Regeln für eScooter ein

19.10.16 (Hamburg) Autor:Stefan Hennigfeld

Ab dem 1. Januar 2017 gilt eine verbundweite Regelung im Hamburger Verkehrsverbund, um die sichere Mitnahme von sogenannten E-Scootern in den Bussen der Verkehrsunternehmen zu gewährleisten. Dabei sind bestimmte technische Standards einzuhalten: Der E-Scooter muss vierrädrig sein, darf mit aufsitzender Person nicht mehr als 300 kg wiegen und nicht über 1,20 m lang sein. Außerdem muss ein sicherer Stand während der Fahrt gewährleistet sein, indem die E-Scooter rückwärts an die Prallfläche der Busse gestellt werden.

Der HVV bietet mit Unterstützung der Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG) allen E-Scooter-Nutzern kostenlose Schulungen zur sicheren Mitfahrt in Bussen an. Die Teilnehmer erhalten anschließend einen Pass sowie eine Plakette zur Anbringung an das Fahrzeug. Die LAG bietet darüber hinaus auch gesonderte Einzeltrainings an, um unerfahrene E-Scooter-Nutzer auf die Schulungen vorzubereiten.

Ein im Auftrag der Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen (STUVA) erstelltes Gutachten hat im Jahr 2014 nachgewiesen, dass E-Scooter in Linienbussen in bestimmten Situationen durch Kippen oder Rutschen eine Gefahr darstellen können. Daraufhin wurde in einigen Städten ein genereller Ausschluss von E-Scootern in Bussen beschlossen. Der HVV vermeidet mit seiner Mitnahmeregelung diesen vollständigen Ausschluss und trägt den Ergebnissen des Gutachtens Rechnung.

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