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DB AG vereinfacht elektrischen Vertrieb

05.10.16 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Wer sein Zugticket in der App DB Navigator oder auf bahn.de kauft, muss künftig nicht mehr auswählen, ob er sich bei der Fahrscheinkontrolle mit Kreditkarte, Personalausweis oder BahnCard ausweisen möchte, meldet die DB. Ab dem 1. Oktober genügen Vor- und Nachname sowie die Anrede. „Die Deutsche Bahn baut eine Zugangshürde ab. Eine Verwechslung von Zahlungs- und Identifikationskarte ist nicht mehr möglich. Auch die Buchung von Tickets für Dritte wird einfacher“, sagt Mathias Hüske, Geschäftsführer Digital Business der DB Vertrieb GmbH.

Auf dem Online- oder Handy-Ticket steht nur noch der Name, es bleibt also personengebunden. Bei der Kontrolle identifizieren sich Kunden nur noch mit einem der akzeptierten amtlichen Lichtbildausweise oder mit der BahnCard (bei Aufforderung zusätzlich mit dem Lichtbildausweis). Das Zugpersonal vergleicht die Angaben auf dem Ticket mit denen auf dem Ausweis.

Zu den akzeptierten Dokumenten zählen neben dem deutschen Personalausweis und Reisepass alle europäischen Personalausweise und internationalen Reisepässe, ein elektronischer Aufenthaltstitel und die Bescheinigung über die Meldung eines Asylbewerbers (BüMA). Ein Schülerausweis, Führerschein oder Truppenausweis reicht nicht. Für vor dem 1. Oktober gebuchte Online- und Handy-Tickets benötigen Reisende bei der Fahrkartenkontrolle weiterhin die bei der Buchung angegebene Identifikationskarte.

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