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BaWü: 152 Millionen für die Infrastruktur

11.10.16 (Baden-Württemberg) Autor:Stefan Hennigfeld

In Baden-Württemberg ist man mit den Infrastrukturinvestitionen des vergangenen Jahres zufrieden. Man profitierte überproportional zu anderen Bundesländern von den zur Verfügung stehenden Geldern aus dem Bundeshaushalt. Konkret profitiert haben die Stadtbahnlinie U12 in Stuttgart, die Stadtbahnen Neue Messe und Rotteckring in Freiburg, die Straßenbahnlinie 2 in Ulm, die Stadtbahn Mannheim Nord, das Verkehrsprojekt Kombilösung Karlsruhe, die Stadtbahn Heilbronn Nord und die Erschließung des Sport- und Messeparks in Mannheim.

„Mein Dank gilt den Vorhabensträgern für die zügige Umsetzung der im Bau befindlichen Verkehrsprojekte und dem Bund für die zur Verfügung gestellten Finanzhilfen im Rahmen des GVFG. Dank des hohen Mitteleinsatzes des Landes konnten die Bundesmittel abgerufen werden“, sagte Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). Das GVFG-Bundesprogramm läuft nach derzeitigem Stand mit dem Ende des Jahres 2019 formal aus. „Wir haben große Sorge, dass unser hoher Bedarf bereits in Kürze nicht mehr bedient werden kann. Die Unklarheit blockiert dringend notwendige Planungen.“

Die laufenden Gespräche über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen sollen auch das Thema einer Nachfolgeregelung für das GVFG-Bundesprogramm mitbehandeln. „Allerdings sind die Planungsvorläufe für solch große Infrastrukturvorhaben verständlicherweise relativ lange und die Vorhabensträger benötigen Finanzierungssicherheit für ihre Projekte. Jedenfalls kann niemandem zugemutet werden, Planungsmittel in die Hand zu nehmen ohne jemals Aussicht auf eine Förderung zu erhalten.“

Vorhaben wie die Stadtbahn Ludwigsburg, die Elektrifizierung der Hochrheinbahn und die Verlängerung der S-Bahn von Filderstadt nach Neuhausen a.d.F. sind letztlich die Leidtragenden, da sie nur mit einem hohen Anteil an öffentlichen Mitteln umgesetzt werden können“, unterstrich Hermann die Bedeutung einer schnellen Nachfolgeregelung. Diese müsse durch Bund und Länder vereinbart, aber durch den Bund zugunsten der Länder und Kommunen finanziert werden.

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