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NRW: Sittlichkeitsdelikt in der S-Bahn

08.09.16 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Am Montagmorgen (4. September), um kurz nach sieben Uhr, fotografierte ein 46-jähriger Syrer in der S11 den Genitalbereich einer schlafenden Reisenden (26). Nach Aussage zweier mitreisenden Frauen (36, 41) hielt der Tatverdächtige sein Smartphone zwischen die Beine der Geschädigten (trug einen Rock während der Tat) und fertigte einige Aufnahmen. Im Anschluss setzte sich der Mann in eine gegenüberliegende Sitzgruppe, nahm sein Handy in die Hand und begann, sich selbst zu befriedigen.

Die aus Filderstadt stammende Geschädigte wurde seitens der beiden Mitreisenden über den Vorfall informiert, so dass diese über den Zugbegleiter die Bundespolizei alarmieren konnte. Im Düsseldorfer Hauptbahnhof wurde der 46-jährige Mann durch Beamte der Bundespolizei festgenommen. Im Zuge der ersten Ermittlungen konnten auf dem Mobilfunkgerät des Tatverdächtigen drei relevante Bildaufnahmen sichergestellt werden.

Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen der exhibitionistischen Handlung (§ 183 StGB) sowie der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) ein. Der Tatverdächtige wurde zunächst im Polizeigewahrsam festgehalten und am folgenden Tag dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Untersuchungshaftbefehl, so dass der Mann jetzt im Gefängnis auf seinen Prozess warten muss. Seinen Wohnsitz hat er in Kirchhundem im nordrhein-westfälischen Kreis Olpe.

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