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Üstra verbietet Alkoholgenuss

04.08.16 (Niedersachsen) Autor:Stefan Hennigfeld

Vom 1. Januar 2017 an ist der Alkoholgenuss in den Fahrzeugen und an den U-Bahnstationen der Üstra in Hannover untersagt. „Damit kommen wir einem Wunsch der ganz überwiegenden Mehrheit unserer Fahrgäste nach“, erklärte dazu André Neiß, Vorstandsvorsitzender des Unternehmens. Eine von der Üstra im Sommer durchgeführte Kundenbefragung hat ergeben, dass insgesamt 83 Prozent voll und ganz bzw. eher dafür sind, das Trinken von Alkohol in den Fahrzeugen der Üstra zu verbieten. Die Mehrheit hatte dabei erklärt, sich bei einem solchen Verbot sicherer in Bus und Bahn zu fühlen.

Analog zum Rauchverbot, das seit langem besteht, bezieht die Üstra auch die unterirdischen Tunnelstationen in das Alkoholkonsumverbot mit ein. An Bushaltestellen geht das nicht, da diese kein Eigentum der Üstra sind, sondern öffentlicher Straßenraum, an denen die Busse Kraft Konzession zum Zwecke des Fahrgastwechsels anhalten dürfen. „Das Votum der Nutzer des Nahverkehrs ist eindeutig“, erklärte dazu Hauke Jagau, der Präsident der Region Hannover, „daher begrüßen wir als Aufgabenträger das Alkoholkonsumverbot“.

Über die zur Umsetzung notwendigen Veränderungen werde mit der Üstra zu sprechen sein. Die Üstra will mit dem Alkoholkonsumverbot einen Lernprozess bei ihren Fahrgästen initiieren und geht in der Umsetzung kulant vor. Daher wird es zunächst bei Verstößen auch keine Strafe geben, sondern einen ermahnenden Hinweis auf das Verbot. In Wiederholungsfällen oder wenn andere Fahrgäste belästigt werden, macht die Üstra wie bislang auch von ihrem Hausrecht Gebrauch und verweist die Trinker aus Fahrzeug und Station.

„Wir wollen das Verbot mit Augenmaß durchsetzen und bei Konflikten deeskalierend wirken“, erläuterte André Neiß. Das Verbot soll vor allem vom Sicherheitspersonal der protec überwacht und durchgesetzt werden. „Auch dies entspricht dem Wunsch unserer Fahrgäste, wie wir aus der Kunden-befragung erfahren haben“, betonte der Vorstandsvorsitzende der Üstra. Das Verbot wird zum 1. Januar 2017 in Kraft treten, zu diesem Zeitpunkt werden die Beförderungsbestimmungen entsprechend geändert. Die Zeit bis dahin nutzt die Üstra zur Schulung ihres Personals und zur Information der Fahrgäste. Dazu werden Aufkleber an Bussen und Bahnen, Infoflyer und Hinweise im Fahrgastfernsehen dienen.

Damit folgt man einem Trend, der schon seit einigen Jahren branchenweit zu erkennen ist: Angefangen von der S-Bahn Hamburg haben immer mehr Unternehmen den Verzehr von Speisen und Getränken unterschiedlich stark reglementiert. So ist z.B. seit einigen Jahren im gesamten HVV-Gebiet der Akoholgenuss untersagt. Die Düsseldorfer Rheinbahn verbietet den Verzehr von Alkohol und warmen Speisen, etwa Pizza, Pommes und Döner, während ein belegtes Brötchen erlaubt ist. In den Fahrzeugen der Kölner Verkehrsbetriebe und der Bogestra AG gilt ein generelles Verzehrverbot. Allerdings ist man hier bei Mineralwasser im Sommer oft kulant.

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