Eisenbahnjournal Zughalt.de

Nachrichten über Eisenbahn und öffentlichen Verkehr

SBB verbessern Mobilfunkempfang

26.08.16 (Schweiz) Autor:Stefan Hennigfeld

Seit letzter Woche haben die SBB und die Mobilfunkanbieter damit begonnen, die ersten Wagen der Zürcher S-Bahn mit 4G-/3G-Signalverstärkern auszurüsten. Bis 2022 soll der Empfang in sämtlichen 1700 Regionalverkehrs-Wagen der SBB, die noch nicht mit Signalverstärkern ausgerüstet sind, verbessert werden, berichten die SBB. Neue Züge wie der Regio-Dosto von Stadler, die in der Zürcher S-Bahn, aber auch in anderen Teilen der Schweiz verkehren, verfügen bereits bei der Ablieferung über Signalverstärker.

Ebenfalls ausgerüstet werden sollen die Züge des Typs DTZ, HVZ-D und Domino. Flirt-Fahrzeuge, die zum Beispiel in Basel, in der Zentralschweiz, im Tessin und in der Romandie verkehren, erhalten keine Signalverstärker, da mit den heutigen Signalverstärkern keine merkliche Verbesserung für die Passagiere erreicht werden kann. Zurzeit werden für die Flirt-Züge technische Alternativen geprüft, um den Empfang zu verbessern.

Die ersten Einbauten erfolgen parallel zum aktuellen Modernisierungsprojekt der Zürcher S-Bahn, was Synergien ermöglicht. Auf den Fernverkehrszügen der SBB sind Sig-nalverstärker bereits seit Ende 2014 eingebaut. Neben Signalverstärkern hat die SBB in den letzten Jahren insgesamt 28500 Steckdosen für das Aufladen von Laptops, Mobiltelefonen und Tablets in Zügen angebracht und rund 80 Bahnhöfe mit kostenlosem Internet ausgerüstet.

Zusätzlich profitieren die Fahrgäste der Zürcher S-Bahn von weiteren Verbesserungen, denn sämtliche Wagen, die im Rahmen der Modernisierung bestellt wurden, sind mittlerweile abgeliefert. Somit ist in allen S-Bahn-Formationen mindestens ein Wagen mit Niederflureinstieg eingereiht. Ausgenommen sind Verstärkungszüge, die nur in den Hauptverkehrszeiten verkehren. Diese Niederflur-Zwischenwagen bringen Verbesserungen wie zum Beispiel einen behindertengerechten Zugang zum Fahrzeug und zum WC mit sich. Damit werden auch die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes erfüllt.

Kommentare sind geschlossen.