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Controlling sichert Qualität und Leistung

11.08.16 (Bayern, Kommentar) Autor:Stefan Hennigfeld

Wenn der Aufgabenträger einem beliebigen Eisenbahnverkehrsunternehmen einen Zuschlag erteilt, ist damit die Pflicht und Schuldigkeit noch längst nicht getan. Zuerst ist der Aufgabenträger dafür verantwortlich, die Betriebsaufnahme und die dazugehörigen Vorbereitungen zu überwachen. Dazu gehören etwa regelmäßige Gespräche, die Einrichtung von Lenkungskreisen und die ständige Beobachtung dessen, was geplant ist und was umgesetzt wird. Das kann auch bis hin zu Testbewerbungen gehen, um zu gucken, ob wirklich eingestellt wird und wie die Personalakquise läuft.

Werden die Werkstätten richtig eingerichtet, kommt der Bau voran und wie ist es mit der Lieferung der neuen Züge? Manchmal werden auch gebrauchte Fahrzeuge übernommen, in vielen Fällen vom Altbetreiber. Dann entfällt dieser Teil natürlich. Aber mögliche Vereinbarungen zur Personalübernahme zwischen dem alten und dem neuen Unternehmen sind selbstverständlich Teil der Vorbereitungen und der Aufgabenträger muss sich darüber informieren. Es reicht eben nicht zu sagen „Wenn die Züge nicht fahren, kostet es Pönale, also wird schon einer fahren“.

Der Aufgabenträger ist der einzige Akteur im Gesamtsystem, der aus sich heraus ein Interesse an funktionierendem Eisenbahnverkehr hat, weil er gemeinwirtschaftliche Zuständigkeiten hat – und nicht seinem Gewinn verpflichtet ist. Wenn der Aufgabenträger sich nicht um das kümmert, was er sollte, dann können Totalausfälle wie beim Vlexx in Rheinland-Pfalz passieren. Hier hat der Aufgabenträger SPNV Süd seine Pflichten nicht erfüllt und konnte (oder wollte aus allgemeinem Desinteresse) daher nicht verhindern, dass der Betreiberwechsel komplett scheitert.

Aber das ist längst nicht alles, denn nach der Betriebsaufnahme geht die Pflicht zur Aufsicht weiter. Eine Zuschlagserteilung ist kein Freibrief für 15 Jahre Schlechtleistungen. Ein „Der Betreiber ist für seine Leistung verantwortlich“ reicht nicht. Zugausfälle und Schlechtleistungen werden selbstverständlich pönalisiert, aber der Aufgabenträger ist dafür verantwortlich, mit entsprechenden Maßnahmen gegenzusteuern.

Dazu ist es aber zunächst einmal wichtig, die Leistungsdaten der einzelnen Verkehrsverträge zu kennen und auch miteinander in den Vergleich zu stellen, so wie das im Freistaat Bayern geschieht. Natürlich kann eine Rangliste, wie sie hier seit Jahren erstellt wird, möglicherweise etwas unfair sein. Es hat vielleicht Gründe, warum S-Bahnen, die durch Problemviertel bestimmter Städte fahren öfter stark verschmutzt und verdreckt sind als solche, die in anderen Bereichen eingesetzt werden.

Auch was die Zuverlässigkeit des Fahrplans betrifft, mag es verschiedene Faktoren geben. Die eine Linie hat mehr betriebliche Wechselwirkungen mit dem übrigen Eisenbahnverkehr und die anderen weniger. Trotzdem ist es legitim, dass man die Leistungen der Unternehmen untereinander oder auch des gleichen Unternehmens in verschiedenen Netzen in Relation zueinander setzt. Das ist die Basis zur Erarbeitung individueller Problemlösungen. Nur eins steht außer Frage: Egal, welche Probleme es im SPNV gibt. Sie sind immer auch ein Problem des Aufgabenträgers.

Siehe auch: BEG legt Qualitätsranking 2016 vor

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