VDV fordert Fernbusmaut
11.07.16 (Fernverkehr, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld
Nachdem die Eisenbahnbranche schon seit Jahren nahezu geschlossen eine Mautpflicht für Fernbusse fordert, hat sich dem nun auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen angeschlossen. Außerdem fordert man die Einführung von Stationsentgelten, Entschädigungen im Verspätungsfall, Anspruch auf Barrierefreiheit und einen höheren Mindestabstand für Haltestellen.
Oliver Wolff, Hauptgeschäftsführer: „Eine Maut für Fernbusse ist legitim und angemessen. Die Liberalisierung des Fernbusmarktes war ein erfolgreicher Schritt der Bundesregierung. Sonderrechte für einzelne Verkehrsträger und damit für den Fernbus darf es allerdings nicht dauerhaft geben. Im Übrigen ist die Mineralölsteuer keine zweckgebundene Abgabe zur Finanzierung der Straße. Das Äquivalent zum Trassenpreis im Eisenbahnfernverkehr kann nur die Maut für Fernbusse sein.“
Entsprechend müssten auch die Stationsentgelte sein: Den Betreibern von Fernbusstationen, also in der Regel den Kommunen und Gemeinden, sollte unter dem Gesichtspunkt der Nutzerfinanzierung die Möglichkeit sichergestellt werden, Stationsentgelte zu erheben, so der VDV. Um eine Konkurrenzierung und damit Kannibalisierung zwischen SPNV und Fernbussen zu vermeiden, gibt es im aktuellen Gesetz bereits einen Mindestabstand von 50 Kilometern zwischen zwei Fernbushaltestellen.
In der täglichen Praxis gäbe es jedoch vermehrt Fälle, in denen dieser Mindestabstand umgangen wird. Die SPNV-Unternehmen, die Gegensatz zum Fernbus an die geltenden Nahverkehrstarife gebunden sind, verlieren dadurch nach VDV-Berechnungen bereits heute jährlich bundesweit bis zu 70 Millionen Euro Fahrgeldeinnahmen. Aus diesem Grund fordert der Verband ein Beförderungsverbot von unter hundert Kilometern zwischen zwei Fernbushaltestellen. Im Verspätungsfall gibt es im Eisenbahnwesen Fahrgastentschädigungen. Das soll auch für Fernbusbetreiber zur Pflicht werden.
„Ausnahmen gilt es zu vermeiden, ein einheitliches System ist schon allein im Sinne der Fahrgäste anzustreben“, heißt es beim VDV. Im Rahmen der PBefG-Novelle – die die Grundlage für die Fernbusse ist – ist bis zu einem bestimmten Stichtag Barrierefreiheit im ÖPNV Pflicht – allerdings kündigen heute schon zahlreiche Unternehmen an, dass sie diese Regelung wenn überhaupt erst stark verspätet umsetzen können oder wollen. Die Fernbusse jedoch sollen sich daran halten. Jeder Fernbus soll demnach barrierefrei sein.
Beim VDV heißt es: „Dieser hohe und nachvollziehbare Maßstab muss gleichermaßen für sämtliche Mobilitätsanbieter gelten.“ Oliver Wolff sieht den Welpenschutz für das neue in Konkurrenz zur Eisenbahn getretene Angebot nun ausgelaufen: „Der Fernbus ist drei Jahre nach der Marktöffnung ein etabliertes Verkehrsmittel, das bei bestimmten Zielgruppen großen Anklang findet. Nun wird es Zeit, auch dieses Verkehrsmittel an die geltenden Regelungen und Maßstäbe der öffentlichen Verkehrsangebote insgesamt anzugleichen.“