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Die Rolle des Aufgabenträgers

28.07.16 (Baden-Württemberg, Kommentar) Autor:Stefan Hennigfeld

Natürlich ist es Aufgabe des jeweiligen Betreibers, einen stabilen und soliden Betrieb zu gewährleisten. Es ist schließlich der Auftrag, dass der Eisenbahnverkehr läuft. Allerdings ist natürlich der Aufgabenträger für Schlechtleistungen zuständig und dieser hat die Pflicht, entsprechend zu reagieren. Gelegentlich hört man ja, dass Zugausfälle ebenso im Rahmen der Verkehrsverträge pönalisiert werden wie verschmutzte oder verspätete Züge und mehr könne der Aufgabenträger nicht tun.

Oh doch, der Aufgabenträger kann mehr tun und er muss das sogar. Denn so komplex das Beziehungsgeflecht verschiedener Unternehmen untereinander ja sein mag, nur der Aufgabenträger vertritt in diesem System gemeinwirtschaftliche Interessen. Das heißt im Klartext: Während es bei allen anderen Akteuren legitim ist, den Unternehmensgewinn über die Qualität des Produktes zu stellen, hat nur der Aufgabenträger ein Interesse an funktionierenden Eisenbahnleistungen aus sich heraus.

Eine Zuschlagserteilung ist eben kein Freibrief für mehrere Jahre Schlechtleistungen, sondern jedes Unternehmen muss einer ständigen Kontrolle unterliegen. Das ist weder ein Misstrauen gegen DB Regio noch gegen eine Wettbewerbsbahn, sondern es ergibt sich aus der Natur der Sache. Blicken wir z.B. nach Rheinland-Pfalz, wo der Vlexx die Betriebsaufnahme im Dieselnetz Südwest komplett vergeigt hat. Das hat auch damit zu tun, dass es offensichtlich keinerlei Controlling gegeben hat.

Nach der Vertragsunterzeichnung hat der Aufgabenträger sich entweder gar nicht mehr gekümmert oder aber war außerstande, entsprechenden Einfluss zu nehmen, so dass diese Probleme im Vorfeld hätten verhindert werden können. Gerade das macht aber Baden-Württemberg aus: Man hat einerseits den Finger auf der aktuellen Situation, bezieht aber andererseits bereits jetzt die zukünftigen Betreiber mit ein. Denn natürlich muss man sich überlegen, ob die Übernahme von Mitarbeitern des Altbetreibers eine große oder kleine Personalquelle für die neuen Unternehmen ist.

Denn auch hier braucht man Planungssicherheit und muss sich überlegen, wie man auf andere Art an Personal kommt. Das ist umso schwieriger, wenn man einerseits eine große Konkurrenz hat (so sucht die AVG im Moment wie verrückt Lokführer) und andererseits eine so robuste Wirtschaft, dass die örtlichen Sozialleistungsträger mangels Arbeitsloser als Partner größtenteils ausfallen. Aber die AVG ist ein gutes Stichwort, das einmal mehr zeigt, wie unterschiedlich doch die Wahrnehmung ist. Während der Aufgabenträger bei Zugausfällen von DB Regio zu Gipfelgesprächen ins Ministerium einlädt, kann die AVG schalten und walten wie sie will.

Dass es dort zur Zeit immer wieder Zugausfälle gibt, scheint niemanden ernsthaft zu interessieren. Dabei wäre es auch hier an der Zeit, zu intervenieren und steuernde Maßnahmen einzuleiten, die einen verlässlichen Fahrplan gewährleisten. Und wenn die AVG sich entschlossen hat, eigenmächtig Leistungen zu kürzen, dann kann man das eben auch nicht einfach hinnehmen. Oder dürfen sich kommunale Unternehmen mehr erlauben als DB Regio? Es sieht so aus.

Siehe auch: Zugausfälle und Schlechtleistungen in Baden-Württemberg

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