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RMV testet automatische Erfassung

06.06.16 (Hessen) Autor:Stefan Hennigfeld

Im Rahmen einer gemeinsamen Fahrt mit der Buslinie 32 in Frankfurt letzte Woche Frankfurts Verkehrsdezernent Stefan Majer (Grüne) und Knut Ringat, Sprecher der Geschäftsführung und Geschäftsführer des RMV, den aktuellen Stand des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Forschungsprojekts eSIM 2020. Ziel des Projekts ist die automatische Erfassung der Fahrt mittels Nutzer-Smartphones in Verbindung mit einer im Hintergrundsystem stattfindenden Fahrtenbildung.

Für Fahrgäste bedeutet das zukünftig die Möglichkeit zum Einsteigen und Losfahren ohne Tarifkenntnisse oder Erwerb einer Fahrkarte vor Fahrtantritt wie bisher. Damit soll vor allem das Problem der Graufahrer gelöst werden: Leute, die sich versehentlich eine falsche Fahrkarte kaufen. Wann muss man abstempeln und wann nicht, kann man im Zug zahlen oder muss man vorher ein Ticket kaufen? Dazu kommt auch die Tatsache, dass komplexe Tarife für Autofahrer eine Zugangshürde darstellen. Wer einmal versehentlich ein falsches Ticket hatte, ist als Kunde zudem langfristig für den ÖPNV verloren. Automatische Systeme mit einer integrierten Bestpreis-Abrechnung machen dieses Problem gegenstandslos.

„Heute müssen Fahrgäste vor Fahrtantritt eine Fahrkarte kaufen und sich über Tarife informieren. Mal ist eine Kurzstrecken-, mal eine Tages-, mal eine Einzelfahrkarte die beste Wahl. Mit der automatischen Abrechnung auf Basis von Raumerfassung heißt es zukünftig Einsteigen und Losfahren. Damit machen wir den Nahverkehr gerade auch für Gelegenheitskunden noch attraktiver“, stellt Stadtrat Stefan Majer die Vorteile der automatischen Abrechnung heraus und fügt an: „Gerne sind wir daher mit der städtischen Nahverkehrsgesellschaft traffiQ und der In-der-City-Bus GmbH aktiver Partner in dem gemeinsamen Forschungsprojekt. Und auch wenn es im Forschungsprojekt zunächst um die technische Machbarkeit geht, wurde das Thema Datenschutz von Beginn an mitbedacht. Es wurden bereits Gespräche mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten geführt und ein weiterer Informationsaustausch auf dem Weg zur Umsetzungsreife vereinbart.“

Es geht dabei u.a. um die Frage, wer Zugriff auf die Abrechnungsdaten hat und auch um mögliche Begehrlichkeiten, die entstehen könnten. Außerdem wird es um so wichtiger, dass die Compliance-Regelungen in den Verkehrsunternehmen eingehalten werden – so dass der Datenschutz nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Realität existiert. Die Erfahrungswerte, die jetzt gesammelt werden, sollen bei der praktischen Umsetzung helfen. Und dabei sind einige Dinge zu beachten: Wie ist z.B. die Beweislast bei technischen Fehlfunktionen geregelt? Was passiert, wenn jemand an-, aber nicht mehr abgemeldet wird? Oder wenn jemand mit der Karte in der Tasche an einem Bus vorbeigeht, eingeloggt wird, aber gar nicht einsteigt? Wahrscheinlich wird, wie in vielen Vertriebsfragen, umfassendes Richterrecht entstehen.

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