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Reale Verfügbarkeit sicherstellen

23.06.16 (Kommentar, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Zunächst einmal ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass man bei der Verteilung der Regionalisierungsgelder mit dem Kieler Schlüssel eine eigene Berechnungsgrundlage gefunden hat. Der Jahresfahrplan von 1993, als die alte Behördenbahn endgültig abgewirtschaftet hat, ist als Benchmark für die Zukunft nicht mehr geeignet. Wobei er das auch schon vor zehn oder zwölf Jahren nicht mehr gewesen wäre.

Sei´s drum: Nun hat man also eine Einigung gefunden und die Bundesregierung zeigt sich sogar bereit, ein paar Mark mehr zu geben, um die schlimmsten Folgen in den neuen Bundesländern abzufedern. Somit wird es auch dort keine Abbestellungen geben müssen, weil die Gelder über die Jahre in andere Länder abfließen. Damit ist die Kuh also vom Eis, wie der Volksmund sagt. Obwohl: Nicht ganz. Noch immer drohen bei möglichen Trassenpreissteigerungen erhebliche Risiken.

Die mündliche Zusage der Bundeskanzlerin, man werde dafür sorge tragen, dass die Regionalisierungsgelder nicht aufgrund von höheren Trassenpreisen sinken werden, findet sich in keinem aktuellen Gesetzesentwurf wieder. Immerhin fließen diese direkt an das Bundesunternehmen DB Netz. Es wäre auch in Zukunft richtig, hier sicherzustellen, dass der Bund sich mit seinem Bundesunternehmen auseinandersetzt und dass die Aufgabenträger ihre zum Teil sehr erfolgreiche Arbeit nicht durch bloße Kostensteigerungen aufgezehrt sehen.

Es wäre also naheliegend, dass der Bund durch Einflussnahme in seiner DB Netz AG für mehr Wirtschaftlichkeit sorgen könnte und entsprechend selbst Geld sparen könnte. Natürlich ist es, auch wenn man das beim VDV naturgemäß anders sieht, starke Regulierungsbehörden zu haben, die sich die Kalkulation angucken und sicherstellen, dass hier keine übermäßigen Gewinnabflüsse stattfinden. Und deren Bewertung muss dann auch gelten. Man muss verhindern, dass es einen dauerhaften Nebenkriegsschauplatz in kreativer Buchhaltung gibt.

Aber Stichwort Wirtschaftlichkeit: Die Regionalisierungsgelder werden auch in Zukunft nach einem festen Schlüssel verteilt. Das bedeutet, schlecht arbeitende Aufgabenträger können ohne Konsequenzen ihr Geld verbrennen. Okay, wenn man teure Vergaben macht, dann kann man insgesamt weniger Leistungen bestellen. Aber das dürfte vielen dort nicht besonders wichtig sein. Gut arbeitende Aufgabenträger jedoch profitieren ebenfalls nicht.

Dabei gab es vor ein paar Jahren aus dem Bundesverband der Verbraucherzentralen den Vorschlag, die Regionalisierungsgelder oberhalb eines zu definierenden Sockenbetrages nach den Erfolgen der Aufgabenträger zu vergeben. Wer also durch eine sinnvolle Vergabe viel Geld spart, der bekommt mehr davon auf Kosten derer, die ihr Geld unwirtschaftlich ausgeben. Leider ist dieser 2010 veröffentlichte Ansatz danach nie wieder diskutiert worden. Dabei wäre es in irgendeiner Form durchaus notwendig, dass man ökonomische Anreize sicherstellt. Denn die Konstellation, dass die Aufgabenträger der Länder mit Geldern des Bundes arbeiten, ist dem Grunde nach nicht optimal. Aber jetzt heißt es zunächst: Freie Fahrt für die Eisenbahn!

Siehe auch: Einigung bei Regionalisierungsgeldern gefunden

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