BDO kritisiert französischen Mindestlohn
20.06.16 (Europa, Fernverkehr) Autor:Stefan Hennigfeld
„Die französischen Arbeitsgesetze im grenzüberschreitenden Verkehr dürfen nicht umgesetzt werden. Die EU-Kommission muss deshalb jetzt schnell handeln und Klarheit schaffen“, sagte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. „Solche nationalen Alleingänge führen zu einem Neo-Protektionismus und sprechen gegen alle Harmonisierungsbemühungen innerhalb der Europäischen Union.“ Frankreich will mit einer Durchführungsverordnung den französischen Mindestlohn auch für Kabotage und internationale Verkehre durchsetzen.
Nach Rechtsauffassung des bdo sind Busfahrer aber keine nach Frankreich entsandten Arbeitnehmer, sie befördern lediglich Gäste, die Frankreich besuchen wollen. „Dieses Bürokratiemonster darf nicht zur Anwendung kommen“, sagte Leonard, die seit Januar dieses Jahres als CTP-Vizepräsidentin der IRU die Interessen der Busunternehmen auch auf internationaler Ebene vertritt. Auf Druck der IRU und ihrer Mitglieder hatte zwar ein Gespräch mit französischen Vertretern in Brüssel stattgefunden.
Allerdings blieben dabei viele Fragen offen. Zudem wurde klar, dass entscheidende Dokumente noch nicht veröffentlicht sind und aus Sicht von IRU und BDO das Verfahren, das zum 1. Juli starten soll, eine angemessene Übergangsphase braucht. „Es dürfen keine Kontrollen stattfinden und massive Geldbußen eingefordert werden, solange es keine ausreichenden Informationen gibt“, sagte Leonard.