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CH: Bundesrat beschließt Finanzierung

23.05.16 (Schweiz) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Bundesrat der Schweiz beantragt dem Parlament für die Finanzierung der Bahninfrastruktur in den Jahren 2017-2020 insgesamt 13,2 Milliarden Franken. Den Betreibern der Bahnen stehen dadurch wesentlich mehr Mittel zur Verfügung als mit dem bisherigen Zahlungsrahmen. Der Bundesrat trägt damit den gestiegenen Kosten des Substanzerhalts und dem höheren Verkehrsaufkommen Rechnung. Zudem ermöglicht er die behindertengerechte Gestaltung weiterer Bahnhöfe und kleinere Ausbauten.

Das Geld stammt aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) des Bundes. Die Vorlage für die Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur in den Jahren 2017-2020 ist in der Anhörung größtenteils auf ein positives Echo gestoßen. Für die Finanzierung der Bahninfrastruktur will der Bundesrat in den nächsten vier Jahren insgesamt 13,2 Milliarden Franken zur Verfügung stellen.

Damit werden jene Kosten gedeckt, welche die Einnahmen aus den Trassenpreisen übersteigen. 7,6 der 13,2 Milliarden Franken sind für die Leistungsvereinbarung 2017–2020 mit der SBB eingeplant. 4,9 Milliarden sind für die Leistungsvereinbarungen mit den Privatbahnen bestimmt. 0,2 Milliarden Franken sind als Optionen vorgesehen. Damit können bei Bedarf zusätzliche Mittel an die Bahnen ausbezahlt werden.

Weitere 500 Millionen sind als Reserve für unvorhersehbare Ausgaben eingestellt, wie zum Beispiel größere Schäden durch Naturereignisse oder allfällige Mehraufwendungen für die Fahrbahn. Der Bundesrat hat dazu heute die Botschaft ans Parlament verabschiedet. Die Ausgaben für den Betrieb und den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur werden neu vollumfänglich aus dem Bahninfrastrukturfonds des Bundes finanziert.

Dieser wurde mit dem Ja von Volk und Ständen zur Vorlage über Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) 2014 geschaffen und ist seit Anfang 2016 operativ. Mit FABI ist eine langfristige Finanzierung der Bahninfrastruktur sichergestellt. Der Bund erwartet von den Bahnen, dass sie die Bahninfrastruktur so betreiben und erhalten, dass diese den Erfordernissen des Personen- und Güterverkehrs entspricht und der Verkehr sicher und zuverlässig abgewickelt werden kann.

Explizite Ziele sind – wie in den bisherigen Leistungsvereinbarungen – die Gewährleistung der Sicherheit sowie der Leistungsfähigkeit des Netzes, eine optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten, eine stärkere internationale Harmonisierung (Interoperabilität) sowie ein effizienter Umgang mit den verfügbaren Ressourcen.

Mit dem Zahlungsrahmen 2017–2020 und mit der im Rahmen von FABI beschlossenen Anpassung des Trassenpreissystems ab 2017 stehen den Betreibern des Eisenbahnnetzes gegenüber den Jahren 2013–2016 für die Erreichung dieser Ziele jährlich bis zu 700 Millionen Franken zusätzlich zur Verfügung. Damit können kleinere und mittlere Projekte umgesetzt werden. Das Geld kommt der SBB und anderen Bahnbetreibern gleichermaßen zugute.

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