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BKartA: DB ändert Vertriebspraxis

30.05.16 (Verkehrspolitik) Autor:Max Yang

Wie das Bundeskartellamt mitteilte, wird die Deutsche Bahn AG Änderungen im Vertrieb von Fahrkarten vornehmen. Dies ist eine Reaktion auf die im Januar 2014 wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eingeleiteten Ermittlungen des Bundeskartellamtes, das infolge dieser Selbstverpflichtung nunmehr eingestellt wurde.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte: „Wettbewerb auf der Schiene setzt Wettbewerb beim Vertrieb, d.h. bereits beim Fahrkartenverkauf voraus. Um Behinderungspraktiken der Deutschen Bahn gerade beim Vertrieb ihrer Wettbewerber zu beenden, hatten wir ein Verfahren eingeleitet. Die Deutsche Bahn hat uns jetzt umfangreiche Zusagen beim Ticketverkauf angeboten, die den Wettbewerbern den Verkauf von Fahrkarten sehr erleichtern. So dürfen sie beispielsweise ihre Tickets künftig über Läden im Bahnhof verkaufen. Mietvertragsklauseln, die dies bislang erheblich behindert haben, wird es künftig nicht mehr geben.“

Darüber hinaus werden Provisionen vereinheitlicht und überwiegend gesenkt, die zwischen den Konzernunternehmen der DB und Wettbewerbern für den wechselseitigen Fahrkartenverkauf gezahlt wurden. Bisher erhielten die Wettbewerber einen niedrigeren Provisionssatz für Vertriebsleistungen, als von der DB für die Erbringung eigener Leistungen verlangt wurde. Noch wichtiger dürfte sein, dass DB-Fernverkehrsfahrkarten in Zukunft auch an Automaten von NE-Bahnen vertrieben werden können.

Dies ist nicht nur angesichts der weitgehenden Integration von Nahverkehrstarif und Fernverkehrstarif ein folgerichtiger Schritt, sondern auch da insbesondere Regionalbahnhöfe teilweise überhaupt nicht mehr von DB-Zügen bedient werden und die entsprechenden DB-Automaten nicht vorhanden sind, so dass Reisende vor Ort keine Möglichkeit mehr haben, ohne einen mobilen Internetzugang Fernverkehrsfahrkarten zu erwerben.

Künftig werden Wettbewerbsunternehmen auch mehr Freiheiten haben, den Vertrieb ihrer Fahrkarten selbst zu gestalten. Die Verpflichtung der Eisenbahnunternehmen zu einer Kooperation bei der Tarifgestaltung, die sich aus dem Allgemeinen Eisenbahngesetz ergibt, erstreckt sich nicht auf die bisher regelmäßig praktizierende, umfassende Form der Tarif- und Vertriebskooperation (TuVK) mit DB Regio.

Christian Schreyer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Transdev GmbH, begrüßte die Einigung. Durch die Möglichkeit, auch Fernverkehrsfahrkarten ohne den Umweg über wenig attraktive Agenturmodelle zu vertrieben, könne Transdev einen besseren Service bieten. Erst kürzlich habe Transdev eine Ausschreibung für den Betrieb von Fahrkartenautomat im Rhein-Main-Verkehrsverbund ab 2018 gewonnen. Seitens der DB wurde erklärt, der Wettbewerb beim Fahrkartenvertrieb funktioniere. Man habe umfassend kooperiert. Ein Verstoß gegen kartellrechtliche Regelungen sei aufgrund der Einstellung des Verfahrens durch Beschluss nicht festgestellt worden.

Siehe auch: Ankunft mit Verspätung
Siehe auch: Der Vertrieb in Großbritannien

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