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VDV mahnt Finanzierung an

21.04.16 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Im Anschluss an die Verkehrsministerkonferenz hat sich der VDV erneut für eine Fortführung des GVFG-Bundesprogrammes ausgesprochen. Damit schloss er sich einer Forderung der Landesregierungen an. Im Beschluss auf Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen und Hessen bittet die Verkehrsministerkonferenz den Bund, noch in diesem Jahr die Fortführung des GVFG-Bundesprogramms in das Gesetzgebungsverfahren zu bringen.

Dabei soll das seit 20 Jahren konstant mit 332,56 Millionen Euro ausgestatte Förderprogramm auf 500 Millionen Euro jährlich ausgeweitet und angemessen dynamisiert werden. Der VDV hält das für richtig und fordert von den Ländern kein eigenes finanzielles Engagement – man sieht offensichtlich ausschließlich den Bund in der Pflicht. Der Zustand der Verkehrsinfrastruktur in vielen Kommunen bundesweit sei „zunehmend besorgniserregend“, so der VDV.

Laut verschiedenen Expertenkommissionen fehlen den Städten, Gemeinden und Kreisen jährlich 3,25 Milliarden Euro für dringend notwendige Instandsetzung und Sanierung ihrer Verkehrswege. Um diesen großen und weiter wachsenden Sanierungsstau aufzulösen stünden eigentlich zwei etablierte gesetzliche Finanzierungsinstrumente bereit: Das GVFG und die Entflechtungsmittel. „Beide gehören seit Jahrzehnten zu den wichtigsten Finanzierungssäulen der kommunalen Verkehrsinfrastruktur.

Aber sowohl über die Fortführung und Höhe der GVFG-Mittel als auch über die Nachfolgeregelung der Entflechtungsmittel wird seit Jahren zwischen Bund und Ländern gerungen. Dadurch entsteht bei den Kommunen und den Nahverkehrsunternehmen de facto ein Antragsstau für längst notwendige Sanierungs- oder Ausbaumaßnahmen“, so VDV-Präsident Jürgen Fenske.

„Bezüglich der Finanzierung von Instandhaltung und Ausbau des ÖPNV fahren wir vielerorts auf Sicht, das wird angesichts jährlich steigender Fahrgastzahlen nicht mehr lange gut gehen“, erklärt Fenske. Der VDV unterstützt deshalb auch die Forderung der VMK, die jährlichen GVFG-Mittel deutlich aufzustocken.

„Eine solche Erhöhung ist seit Jahren überfällig, das aktuelle Programm ist zwanzigfach überzeichnet. Und auch die geforderte Nachfolgeregelung für die Entflechtungsmittel ist dringend notwendig, weil die Kommunen den Rückstau und den Ausbaubedarf bei den Verkehrsinvestitionen nur mit eigenen Mitteln nicht werden auflösen können. Und die großen kommenden Investitionen im ÖPNV, wie z. B. für den weiteren barrierefreien Ausbau oder die Weiterentwicklung der Elektromobilität, sind dabei noch nicht mal berücksichtigt“, so Fenske.

„Zur Fortführung des GVFG gibt es bereits seit dem Flüchtlingsgipfel im September 2015 eine Einigung zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten. Diese muss nun von allen Beteiligten umgesetzt werden.“ Die kommunalen Schienenbetreiber, ob nach BOStrab oder EBO zugelassen, haben keine mit der LuFV bei DB Netz vergleichbare Finanzierungsvereinbarung.

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