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Opferbetreuung in Bad Aibling

02.03.16 (Bayern) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Deutsche Bahn arbeitet nach dem Unfall von Bad Aibling eng mit den Ermittlungsbehörden zusammen, damit die Umstände dieser Tragödie so schnell wie möglich aufgeklärt werden und unterstützt mit eigenen Mitarbeitern die Bayerische Oberlandbahn (BOB) vor Ort bei der Nachbetreuung der Betroffenen. Der Gesetzgeber sieht im Fall von Eisenbahnunglücken eine gesamtschuldnerische Gefährdungshaftung des Verkehrs- (in diesem Fall der Bayerischen Oberlandbahn) und des Infrastrukturunternehmens (in diesem Fall die DB Netz AG) vor. Hierbei geht es also zunächst nicht um die Frage des Verschuldens.

Diese Regelung ist entscheidend, damit die Opfer und Hinterbliebenen eine schnelle Entschädigung erhalten können, unabhängig von etwaigen Schuldfragen der am Unfall Beteiligten. Im Fall des Unglücks von Bad Aibling übernimmt die Bayerische Oberlandbahn nach Abstimmung mit der DB und den beteiligten Versicherungen federführend die Schadensregulierung der Opfer und Hinterbliebenen und hat mit den Betroffenen bereits Kontakt aufgenommen. Bei den 21.000 Euro Entschädigungszahlung handelt es sich um eine Soforthilfe in Form einer Vorschusszahlung. Mit den Opfern und Hinterbliebenen wird die BOB individuelle Regelungen zur Entschädigung treffen. Darauf haben sich die Bayerische Oberlandbahn, DB Netz und deren Versicherungen bereits unmittelbar nach dem Unfall am Morgen des 9. Februar verständigt.

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