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Kritik am Bundesverkehrswegeplan

31.03.16 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Sowohl der Verkehrsclub Deutschland als auch Pro Bahn haben Kritik am Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan geübt, der in diesem Monat von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegt wurde.

Michael Ziesak, VCD-Bundesvorsitzender: „Verkehrsminister Dobrindt verkauft alten Wein in neuen Schläuchen. Zum einen sind in dem Entwurf für den neuen Bundesverkehrswegeplan weiterhin viel zu viele Projekte für viel zu wenig Geld aufgelistet. Zum anderen wurde schon im alten Bundesverkehrswegeplan 2003 dem Erhalt Vorrang eingeräumt. Damals sollten 56 Prozent der Investitionen in den Erhalt der bestehenden Infrastrukturen investiert werden. Im neuen Plan sind es jetzt 59 Prozent. Somit wird dem Aus- und Neubau weiterhin viel zu hohe Priorität eingeräumt. Das Wort Verkehrsvermeidung scheint für den Minister schlichtweg ein Fremdwort zu sein.“

Der Nachweis für eine falsche Prioritätensetzung zeige sich vor allem bei den Straßenbauprojekten. „Unmengen von Ortsumfahrungen mit zweifelhaften Entlastungswirkungen“ sieht der VCD auf dem Zettel. Beim Thema Engpassbeseitigung werden wiederum keinerlei Alternativen zum Straßenausbau anvisiert, obwohl ein verbessertes Angebot des öffentlichen Verkehrs Menschen in Busse und Bahnen statt ins Auto leiten könnte. Im Bereich der Schiene ist der Bundesverkehrswegeplan erst gar nicht fertiggestellt worden, so der VCD weiter. Es fehlt beispielsweise der grundlegende Planungsansatz zur Umsetzung des Deutschlandtaktes. Hier wird zuerst ein Fahrplan erstellt, der die beste Optimierung für den Personen- wie Güterverkehr erbringt. Danach wird die Infrastruktur geplant.

Bei Pro Bahn spricht man zwar von wichtigen Projekten, sieht aber auch „methodische Mängel“. Viele Projekte wurden mit der Argumentation abgelehnt, dass der Nutzen für den Schienenpersonenfernverkehr und den überregionalen Güterverkehr zu gering sei. Aus Sicht von Pro Bahn ist aber mit der falschen Definition von Fernverkehr gearbeitet worden. ?Nach Gesetz ist nicht die Definition der Deutschen Bahn anzuwenden, wodurch nur ICE-, IC- und Nachtzüge zum Fernverkehr zählen. Vielmehr ist jeder Zug, bei dem eine Mehrzahl der Reisenden über 50 Kilometer oder länger als eine Stunde unterwegs ist, als Fernverkehr zu betrachten. Dabei sind auch Umsteiger auf Fernverbindungen mit zu betrachten.

Wer also in Berlin vom Zoo zum Hauptbahnhof mit der S-Bahn fährt und dann weiter nach Hamburg will, fährt per Definition ab Zoo Fernverkehr.? Nach dieser Definition seien viele Projekte, die abgelehnt wurden, komplett neu zu bewerten. Man sieht aber auch erfreuliche Fälle: So hat es der Güterverkehrs-Ostkorridor von den Deutschen Nordseehäfen nach Bayern, Süd- und Südosteuropa über Stendal, Halle, Hof und Regensburg in die den vordringlichen Bedarf geschafft. Der Korridor entlastet die bisherigen Abfuhrstrecken, wodurch deren Betriebsstabilität und -qualität insgesamt ansteigen.

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