NWO und Verdi schließen Tarifvertrag
04.02.16 (Nordrhein-Westfalen, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld
Der Verband nordrhein-westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) hat nach 15 Jahren erstmals einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft Verdi abgeschlossen. Bislang hatte man dies stets mit der Christlichen Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistung (GÖD) getan. Verdi, bzw. dessen Vorgängerorganisation ÖTV war bereits bis zur Jahrtausendwende Tarifpartner des Verbandes, bevor dieser sich entschieden hat, seine Tarifverträge mit anderen Gewerkschaften zu machen.
Als die rot-grüne Landesregierung bereits relativ früh nach ihrem Amtsantritt im Jahr 2010 das Tariftreue- und Vergabegesetz erlassen hat, folgte etwas später eine Rechtsverordnung, die den Tarifvertrag zwischen NWO und GÖD nicht anerkannt hat. Zwar standen laufende Konzessionen bzw. Aufträge unter Bestandsschutz, aber langfristig drohte Ungemach. Die meisten NWO-Mitgliedsunternehmen sind als Subunternehmen kommunaler Monopolbetriebe aktiv, die zum Teil erhebliche Fremdvergabequoten haben.
Wenn die Konzessionen auslaufen und neue Subunternehmeraufträge vergeben werden, so stellte die Rechtsverordnung klar, hätten die Mitarbeiter nach dem Tarifvertrag Nahverkehr (TV.N) bezahlt werden müssen, den der Kommunale Arbeitgeberverband mit Verdi abgeschlossen hat. Der NWO zog dagegen vor Gericht und bekam sogar Recht – zuletzt lag die Sache beim Landesverfassungsgericht in Münster zur Entscheidung. Argumentiert wurde damit, dass ein Tarifvertrag, der auf rund 14.000 Mitarbeiter angewandt wird sehr wohl repräsentativ sein müsse. Die einseitige Betrachtung, dass einzig und allein die Vereinbarung zwischen KAV.NW und Verdi berücksichtigt werden dürfe, laufe dem Prinzip der Tarifautonomie zuwider. Zumal der Tarifvertrag einen Stundenlohn von deutlich über zwölf Euro vorsah und somit fast fünfzig Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde liege. Von Lohndumping könne somit keine Rede.
Trotzdem hat man nun einen Vertrag mit Verdi geschlossen, denn die Tariffähigkeit einer DGB-Gewerkschaft kann nicht ernsthaft in Frage gestellt werden. Die neue Vereinbarung liegt noch immer unter dem TV.N, jedoch nicht sonderlich weit. Bereits der alte GÖD-Tarifvertrag lag nur noch geringfügig unter dem TV.N, auch wenn dieser – insbesondere mit der Entgeltgruppe 5a – gelegentlich selbst als Absenkungstarifvertrag angesehen wird.
Das gesamte Tarifwerk hat eine Laufzeit von vier Jahren, was beiden Seiten Planungssicherheit beschert. Es sieht für die Beschäftigten unter anderem jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Verbesserungen in den Bereichen berufliche Weiterbildung, Urlaub und Jahressonderzahlungen vor. Im Durchschnitt bedeutet dies eine Steigerung der Löhne und Gehälter von drei im Jahr 2016. Beide Tarifparteien gehen davon aus, dass diese neuen Tarifverträge als repräsentativ im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetzes anzusehen sind und durch Arbeitsminister Rainer Schmeltzer (SPD) für repräsentativ erklärt werden.