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DB Netz: Kein Funkloch an Unfallstelle

25.02.16 (Bayern) Autor:Stefan Hennigfeld

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen in Bezug auf den schweren Eisenbahnunfall im Freistaat Bayern gehen die Behörden inzwischen von Fehlhandlungen des Fahrdienstleiters aus. Das hat dieser – unter Betreuung geeigneter Strafverteidiger – auch der Staatsanwaltschaft gegenüber ausgesagt. Dabei soll er jedoch noch versucht haben, einen Notruf abzusetzen, um die aufeinander zufahrenden Züge zu stoppen. In dem Fall hätte ein Zug zurückfahren müssen, die Frontalkollision wäre jedoch nicht passiert. Hier ist nun die Rede davon, dass einzig und allein aufgrund eines Funkloches die Züge nicht mehr erreicht werden konnten.

Unabhängig von der im Freistaat Bayern subjektiv ohnehin sehr problematischen Netzabdeckung findet der Zugfunk auf einer anderen technischen Basis statt als der reguläre Mobilfunk. Deswegen teilt die Deutsche Bahn mit: „Unabhängig von den laufenden Ermittlungen der Behörden, deren Ergebnis abzuwarten bleibt, prüft die Bahn regelmäßig ihr digitales Zug-funknetz GSM-R. Bei der letzten Überprüfung wurde festgestellt, dass für die Strecke Kolbermoor?Bad Aibling die vollständige Funkausleuchtung gewährleistet ist.“ Nun werden weitere Ermittlungen darüber Aufschluss geben müssen, warum die Züge dennoch nicht mehr gestoppt werden konnten. Auch die Verteidiger des Fahrdienstleiters dürften großes Interesse an der Frage haben, wie und wann ihr Mandant versucht hat, den Unfall zu vermeiden.

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