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VBB gründet Netzwerk Begleitservice

27.01.16 (Berlin, Brandenburg, VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Seit einigen Jahren gibt es einen umfassenden Begleitservice für hilfsbedürftige Menschen in den Verkehrsmitteln des VBB. Das soll nun auch bundesweit ausgeweitet werden, weswegen der Verbund letzte Woche die erste Fachtagung Begleitdienste im ÖPNV veranstaltet hat. Vertreter aller 15 Städte, nicht nur im VBB, in denen entsprechende Angebote bestehen, haben ihre Erfahrungen ausgetauscht und ein gemeinsames Positionspapier verabschiedet.

Bereits seit 2007 gibt es etwa ein solches Angebot in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf. Rund 354.000 Begleitungen gab es seitdem bei der dortigen Rheinbahn AG. Die Organisation der Zuständigkeiten, Finanz- und Trägerstrukturen sind in den verschiedenen Begleitserviceangeboten sehr unterschiedlich. Hauptsächlich läuft die Finanzierung unter Kopplung und Inanspruchnahme von Förderinstrumenten der Bundesagentur für Arbeit. Überall einheitlich ist, dass die Begleitungen kostenfrei angeboten werden. Die Mitarbeiter sind in der Regel Langzeitarbeitslose, die im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Job“) zu der Tätigkeit verpflichtet werden. In Einzelfällen sollen auch langfristige neue berufliche Perspektiven entstanden sein.

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel fasste zum Abschluss der Veranstaltung die gemeinsamen Positionen zusammen. Das neugegründete „Netzwerk Begleitservices im ÖPNV“ sei ein Schlüssel für den weiteren Erfolg der Projekte, die einen wichtigen Beitrag zur Inklusion leisten: „Das gemeinsame Ziel, die Betroffenen in ihrer persönlichen Mobilität in größtmöglicher Unabhängigkeit zu unterstützen, können wir im Netzwerk weiter vorantreiben. Hier können wir uns austauschen, voneinander lernen und uns gegenseitig unterstützen. Ich freue mich, dass heute von der Bundesregierung das Signal kam, unsere Arbeit und wertvolle Erfahrung in den Begleitservices mit in die Strategie und in die Konzepte der Politik zur Stärkung der Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention einfließen zu lassen.“

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