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Sachsen steht vor Veränderungen im ÖPNV

25.01.16 (Sachsen) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Freistaat Sachsen steht vor größeren Veränderungen im ÖPNV. Bereits vergangenes Jahr wurde die Strategiekommission gebildet, die sich mit den Rahmenbedingungen befassen soll und mit der Neuberechnung der Regionalisierungsgelder wird es in den kommenden 15 Jahren – so nicht doch noch unerwarteterweise ein Kompromiss zustande kommen sollte – zu massiven Ausdünnungen kommen müssen. Zumindest werden die zur Verfügung stehenden Bundesgelder sinken.

Im Zeitraum von 2016 bis 2030 werden insgesamt eine Milliarde Euro fehlen, so das sächsische Verkehrsministerium. Minister Martin Dulig (SPD): „Unser Interesse ist es, auch in Zukunft einen attraktiven ÖPNV zu gewährleisten“, so Verkehrsminister Martin Dulig. Um eine Gesamtstrategie für einen leistungsfähigen, kundenorientierten und wirtschaftlichen ÖPNV zu entwickeln, wurde im letzten Jahr die ÖPNV-Strategiekommission gebildet. Neben allen relevanten Akteuren des ÖPNV, insbesondere der Zweckverbände, wurden explizit alle im Landtag vertretenen Parteien in die Kommission berufen.“ In der letzten Woche nun traten die Unterarbeitsgruppen erstmals zusammen.

Hier sollen die Anliegen wie z.B. Tarife, Infrastruktur, Finanzierung und Angebotsentwicklung umfassend bearbeitet werden. Als komplettes Gremium wird die ÖPNV-Strategiekommission im Jahr 2016 sechsmal zusammentreffen. Das wichtigste Thema wird dabei die Finanzlücke sein, die im Freistaat Sachsen zu entstehen droht. Im Eisenbahnverkehr wird Dulig dabei konkret: Bis 2030 werden eine ganze Reihe jetziger SPNV-Verbindungen eingestellt und künftig durch Busse ersetzt.

„Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Neuverteilung der Mittel wird deutlich, dass der ÖPNV auch in Sachsen vor Veränderungen steht. Wir müssen den ÖPNV neu denken. Dies kann auch bedeuten, dass bestehende unrentable Bahnverbindungen zugunsten eines attraktiveren und wirtschaftlicheren Busverkehrs durch die Zweckverbände abbestellt werden. ÖPNV bedeutet nicht zwingend SPNV. Beispiele zeigen, dass dadurch ländliche Regionen besser angebunden werden und eine bessere Taktung erreicht werden kann.“ Grundsätzlich werden alle Regionalisierungsmittel für Aufgaben des ÖPNV verwendet. Über die an die kommunalen Zweckverbände gemäß ÖPNVFinVO ausgereichten Finanzmittel hinaus stehen die Mittel derzeit auch zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs, für Betriebsbeihilfen der SPNV-Schmalspurbahnen und zur Investitionsförderung im Rahmen des ÖPNV-Landesinvestitionsprogramms zur Verfügung.

Ein Schwerpunkt in diesem ÖPNV-Landesinvestitionsprogramm ist und bleibt auch die Busförderung. Im Haushaltsjahr 2015 wurden insgesamt 184 Omnibusse gefördert – so viele wie in keinem Jahr seit 1995. Dafür stellte der Freistaat Sachsen rund 16 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung. Ziel ist es, die Busflotten der sächsischen Verkehrsunternehmen kontinuierlich zu verjüngen. Damit fließen im Freistaat Sachsen überdurchschnittlich viele Regionalisierungsgelder in eisenbahnferne Aufgaben.

Allerdings scheint man sich entschieden zu haben: Es werden eher Eisenbahnleistungen abbestellt als die Busförderung zu kürzen. Dulig: „Moderne Fahrzeuge erhöhen die Sicherheit des ÖPNV – insbesondere des Schülerverkehrs. Die neuen Busse erfüllen die aktuellsten Abgasnormen und sind damit gut für die Umwelt. Zudem ist die Busförderung eine überaus wichtige und sehr direkt wirkende Unterstützung für die vielen regionalen und lokalen Verkehrsunternehmen, die einen attraktiven und sicheren ÖPNV in den ländlich geprägten Räumen Sachsens sicherstellen.“ Entscheidend ist zudem, dass es aus dem Landeshaushalt kein Geld für die Schiene bzw. für den ÖPNV gibt. Die große Koalition im Freistaat ist nicht bereit, die entstehenden Lücken mit Landesgeld zu schließen.

Zwar scheint Verkehrsminister Dulig sich so etwas zu wünschen, jedoch ist dies wahrscheinlich im Landeskabinett und beim Finanzministerium nicht durchsetzbar: Dulig: „Unser Ziel ist es, den ÖPNV zu stärken. Dafür brauchen wir entsprechende Ressourcen. Im Rahmen der Verhandlungen zum neuen Doppelhaushalt wird man sich natürlich auch darüber Gedanken machen müssen.“ Das ist auch deshalb problematisch, weil das Land vielfach in langfristigen Verkehrsverträgen gebunden sind. Abbestellungen können daher schnell teure Entschädigungen kosten. Hier droht sich eine Negativspirale in Gang zu setzen, die dem ÖPNV insgesamt ganz erheblich schaden würde.

Siehe auch: Die Verantwortung der Länder wahren

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