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NEE zieht Bilanz: Zehn Jahre Regulierung

08.01.16 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Am 1. Januar 2006, also vor zehn Jahren, ging die Zuständigkeit für die Eisenbahnregulierung an die Bundesnetzagentur über. Damit sollte die gesetzliche Zusicherung, dass alle EVU die vorrangig von der DB AG betriebenen Infrastrukturen (Netz, Bahnhöfe, Bahnstromleitungen) diskriminierungsfrei nutzen können, durch einen starken behördlichen Arm abgesichert werden. Diskriminierungsfreie Zuteilung von Fahrmöglichkeiten im Netz, die Höhe der Benutzungsgebühren und der Zugang zu Serviceeinrichtungen, wie etwa Abstellgleise, sind die zentralen Regulierungsgelder.

Beim Netzwerk Europäischer Eisenbahnen sieht man das positiv. In einer Erklärung des vor allem private Güterbahnen vertretenden Verbandes heißt es: „Die Bundesnetzagentur hat in den vergangenen Jahren den Wettbewerb im Schienenverkehr vorangebracht. Aufwändige Prüfungen, die mit einem behördlichen Bescheid abgeschlossen und mehrfach langwierige juristische Konflikte mit der DB nach sich zogen, zeigten dabei ebenso Wirkung wie schnelle Interventionen, zum Beispiel bei der DB Netz AG, wenn es bei kurzfristigen Fahrplanwünschen der Transportunternehmen hakte.“

Aus Sicht der Wettbewerbsbahnen hat sich die Bundesnetzagentur in der Eisenbahnregulierung bewährt – und noch lange nicht ausgedient. Das sieht grundsätzlich auch die Regierung so, die laut Koalitionsvereinbarung „eine Eisenbahnregulierung mit Augenmaß“ sichern will. Der Verbandsvorsitzende Ludolf Kerkeling findet „den Begriff Augenmaß zu verschwommen“ und fordert, der Bundesnetzagentur zusätzliche Kompetenzen zu übertragen. „So paradox es klingt: Man benötigt eine effiziente Behörde, damit der Wettbewerb auf der Schiene auch künftig Früchte trägt. Und die Bundesnetzagentur braucht weiterhin einen scharfen Blick oder vom Gesetzgeber eine gute Brille, damit das mit dem Augenmaß gut gelingt“, so Kerkeling.

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