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RegGelder: BAG SPNV will Lösung

03.12.15 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Noch immer gibt es keine Einigung um die künftige Verteilung der Regionalisierungsgelder zwischen den Ländern. Es steht zwar inzwischen fest, dass die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2016 insgesamt 8,0 Milliarden Euro zur Verfügung stellt und die Summe mit jährlich 1,8 Prozent dynamisiert, jedoch streiten sich die Länder untereinander, wie sie das Geld aufteilen. Hintergrund ist, dass man sich im Herbst 2014 auf einen neuen Mechanismus geeinigt hat, den sogenannten „Kieler Schlüssel“, dabei ging man jedoch von deutlich mehr zu verteilenden Finanzmitteln aus.

Die Zuschneidung des Kieler Schlüssels verändert sich zudem mit den Jahren zu Ungunsten der neuen Bundesländer. Ursprünglich hätte man das jedoch mit einer Ausgangssumme von 8,5 Milliarden Euro und einer Dynamisierung von 2,0 Prozent kompensieren können. Bei weniger zur Verfügung stehenden Finanzmitteln fürchten diese Länder, dass sie im größeren Stil Leistungen abbestellen müssten. Die bisherige Verteilung der Regionalisierungsgelder beruht noch immer auf dem Jahresfahrplan von 1993, dem letzten der alten Bundesbahn. Nach der Eisenbahnreform und der Regionalisierung des Nahverkehrs wurde der damalige Status Quo finanziert.

Die Senkungen im Rahmen des Koch-Steinbrück-Konzeptes liefen stets nach dem Rasenmäherprinzip und spätere Erhöhungen kamen allen zugute. Die Folge ist, dass das Jahr 1993 bis heute ausschlaggebend für die Finanzierung des Regionalverkehrs ist. Der Kieler Schlüssel ist erstmals eine eigene Matrix für den SPNV. Bei dessen Anwendung kommen die neuen Bundesländer jedoch noch immer besser weg als sie bei einer Anwendung des Königsteiner Schlüssels täten. Dieser regelt in allen anderen Fragen die Finanzierungs- und Belastungsverteilung unter den Bundesländern und wird jährlich neu berechnet. Zwischenzeitlich wurde ein weiterer Kompromiss vorgeschlagen, der mit Ausnahme von Brandenburg durch alle neuen Länder abgelehnt wurde.

Jetzt droht eine nicht einvernehmliche Lösung, bei der die Altländer mit ihrer Mehrheit einfach durchstimmen könnten. Bei der BAG SPNV hofft man, dass das nicht so kommt. Verbandspräsident Thomas Geyer: „Wir benötigen eine Lösung, die allen Bundesländern einen langfristig auskömmlichen und angemessenen Nahverkehr auf der Schiene ermöglicht.“ Um noch in diesem Jahr die künftige Verteilung der Regionalisierungsmittel zwischen den Ländern ab 2016 beschließen zu können, bleibt nicht mehr viel Zeit.

Die letzte Sitzung des Bundesrats, der dieser Verordnung zustimmen muss, ist am 18. Dezember. Bis dahin muss allein deshalb eine Regelung her, weil zum 1. Januar 2016 die Gelder vom Bund erstmals in neuer Höhe und neuer Verteilung an die Länder ausgezahlt werden müssen. Dann kann auch endgültig darüber entschieden werden, ob und in welcher Form es zukünftig Leistungsausweitungen gibt und was mit den zusätzlichen Geldern im Regionalverkehr passieren wird.

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