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Schweiz aktualisiert Eisenbahnverordnung

25.11.15 (Schweiz) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Schweizer Bundesrat hat die Eisenbahnverordnung (EBV) aktualisiert. Schwerpunkt bildet die Einteilung der Fahrzeuge in interoperable und nicht-interoperable Fahrzeuge mit jeweils unterschiedlichen Anforderungen. Grundlage dafür ist die Umsetzung der Bahnreform 2.2, in deren Rahmen die Schweiz wichtige Elemente der Interoperabilitäts- und Sicherheitsrichtlinien der EU übernommen hat.

Die Kategorie der interoperablen Fahrzeuge entspricht weitgehend den Normalspur-Fahrzeugen. Diese müssen so konfiguriert sein, dass sie dem einheitlichen europäischen Standard entsprechen und im In- und Ausland gleichermaßen verkehren können. Dagegen gelten für die nicht-interoperablen Fahrzeuge, also die Meterspur-, Tram- und Zahnradbahn-Fahrzeuge, nationale Vorschriften, da diese in aller Regel keine grenzüberschreitenden Fahrten vornehmen.

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