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NRW startet Bürgerbeteiligung

05.11.15 (Nordrhein-Westfalen, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium in Düsseldorf stellt einen neuen ÖPNV-Bedarfsplan auf. Alle größeren Maßnahmen für den Ausbau des ÖPNV, die aus Landessicht relevant seien und daher in den kommenden Jahren in Angriff genommen werden sollten, werden in diesem Plan aufgeführt. Dabei geht es in erster Linie um Schienenprojekte, es können aber auch andere Verkehrsträger, beispielsweise Buslinien, Seilbahnen oder Fährverbindungen aufgenommen werden, wenn sie im besonderen Landesinteresse liegen.

Vorschläge für neue Strecken, Haltepunkte und sonstige Infrastruktureinrichtungen können nicht nur die Städte und Gemeinden, Kreise, Bezirksregierungen und Regionalverbände machen. „Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Verbänden sind ausdrücklich erwünscht“, sagt Verkehrsminister Michael Groschek (SPD). „Die Fahrgäste sind schließlich die besten Experten in Sachen Nahverkehr, weil Sie als Kunden täglich durch gute und schlechte Erfahrungen wissen, was noch besser werden kann.“ Auf der Internetseite können Interessierte bis Ende November einen Fragebogen zum ÖPNV-Bedarfsplan ausfüllen und einsenden.

In Frage für den ÖPNV-Bedarfsplan kommen Aus- oder Neubaumaßnahmen von Strecken sowie die Einrichtung neuer oder die Verlegung bestehender Haltepunkte. Rechtsgrundlage für den ÖPNV-Bedarfsplan ist das ÖPNV-Gesetz in NRW. Danach können vom Land nur Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als drei Millionen Euro gefördert werden, die wegen eines besonderen Landesinteresses zuvor in den ÖPNV-Bedarfsplan und den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan (IFP) aufgenommen worden seien. Der letzte, noch gültige Bedarfsplan für den ÖPNV in NRW ist im Jahr 2005 im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) aufgestellt worden.

Er basiert auf inzwischen veralteten Daten. Der kommende ÖPNV-Bedarfsplan wird unter Berücksichtigung aktuellerer Daten und Entwicklungen aufgestellt, geprüft und schließlich dem Gesetzgeber, in diesem Fall dem nordrhein-westfälischen Landtag, zur Zustimmung vorgelegt. Für die Aufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans wird im ersten Schritt der Verkehr im Jahr 2010 analysiert. In der Analyse werden alle ÖPNV-Verkehrsströme in diesem Basisjahr erfasst und untersucht; 2010 deshalb, weil für dieses Jahr nach Angaben des Ministeriums eine gute Datenbasis vorhanden sei und weil der Bundesverkehrswegeplan, der ebenfalls zurzeit vom Bundesverkehrsministerium aufgestellt werde, auch auf dieses Jahr zurückgreift.

Auf der Grundlage der Analyse wird eine Verkehrsprognose bis zum Jahr 2030 erstellt. Der ÖPNV-Bedarfsplan bildet die Grundlage für die mittelfristigen Handlungsprogramme (Ausbaupläne) und die jährlichen Bauprogramme. Er ist die Voraussetzung für die später projektspezifisch zu treffenden Finanzierungsvereinbarungen. Hier ist sowohl die Investitions- als auch bei Leistungsausweitungen die spätere Betriebsfinanzierung von besonderer Relevanz.

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