Eisenbahnjournal Zughalt.de

Nachrichten über Eisenbahn und öffentlichen Verkehr

Das dicke Ende wird kommen

12.11.15 (Kommentar, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Das Thema Personalübernahme klingt ja schon ein Stück weit ausgelaugt, aber solange es intensiv diskutiert wird, ist es notwendig, es zu behandeln. Unabhängig davon, was zwischen Mofair und EVG laufen mag, erkennt selbst die Gewerkschaft – zumindest im informellen Vernehmen nach – dass doch nicht alles Gold ist, was (aus Sicht der Arbeitnehmer) vermeintlich glänzt. Inzwischen ist es ein offenes Geheimnis, dass DB Regio erheblichen Restrukturierungsbedarf hat.

Der Direktvergabemarkt ist seit dem Abellio-Urteil ausgetrocknet, symbolträchtige Marktaustritte wie in Sachsen bringen nicht die gewünschten politischen Effekte und insgesamt muss man sich an die Marktbedingungen anpassen. Das Konzept „Eisenbahn in Deutschland“, das medial bereits teilweise in die Öffentlichkeit gekommen ist, ist Teil dessen. Nur hier gehört eben zu einem marktfähigen Umbau auch die Tatsache, dass man viel zu viele Mitarbeiter hat. Das Problem ist nicht, wie gelegentlich suggeriert wird, dass DB Regio darunter leidet, als einziger Akteur im Markt auskömmliche Gehälter zu zahlen.

Entscheidend, dass es zu viele Mitarbeiter gibt und zwar nicht nur in Zug und Werkstätten, sondern auch in den Büros. Hier wäre eine Personalübernahme bei Betreiberwechseln ein willkommener Ankerpunkt: Jedem Ausschreibungsobjekt werden Mitarbeiter zugeordnet, die man nicht mehr braucht oder nicht mehr haben möchte und schon kann man deren Rechte nach dem Demographietarifvertrag aushebeln. Denn der hochgelobte 613a-Schutz entfällt ja nach einem Jahr. Unabhängig vom im VRR diskutierten Startsicherungsmodell, bei dem der Aufgabenträger im ersten Jahr die Differenz zwischen den kalkulierten und den tatsächlichen Personalkosten trägt, ist nach zwölf Monaten Feierabend.

Das heißt, wenn DB Regio einem Ausschreibungsobjekt 500 Personen zuordnet, der neue Betreiber aber nur 350 braucht, dann können die überschüssigen 150 Personen nach einem Jahr betriebsbedingt entlassen werden. Überhaupt stellt sich die Frage, was denn mit Mitarbeitern passiert, die lieber beim bisherigen Arbeitgeber bleiben wollen. Gibt es hier eine Wechselpflicht? Denn in den tarifvertraglichen Regelungen zum Thema haben sowohl der Verbleib der Mitarbeiter beim alten Arbeitgeber als auch die Betriebsaufnahme mit vorhandenen Mitarbeitern Vorrang. Und was passiert, wenn sich Netzzuschnitte verändern? Wenn die Linie xy aus dem einen Netz raus- und ins andere Netz reingenommen wird? Kann dann der Altbetreiber die Mitarbeiter sogar linienscharf zuordnen?

Seit längerem schon diskutiert die Eisenbahnbranche im Zeitalter von Fahrzeugfinanzierung, Herstellerwartung und Controlling („überzogenes Pönaleregime“) über die unternehmerischen Freiheiten der Betreiber. Aber dazu gehört nicht nur, dass diese sich ihre Mitarbeiter selbst aussuchen können, sondern auch, dass sie die Zahl der Mitarbeiter bestimmen. Wenn ein Unternehmen erkennbar unmotivierte oder ungeeignete Mitarbeiter loswerden will, muss es sich was überlegen. Eine „Abschiebung“ an einen Nachfolgebetreiber kann keine Lösung sein. Auch wenn die EVG sich solche gesetzlichen Regelungen wünscht.

Siehe auch: Streit zwischen EVG und Mofair zur Personalübernahme

Kommentare sind geschlossen.