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Das Hauen und Stechen geht los

05.10.15 (Kommentar, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Wie bereits letzte Woche an dieser Stelle ausgeführt, basiert der zwischen den Ländern erarbeitete Kieler Schlüssel zur Verteilung der Regionalisierungsgelder auf der Annahme, dass insgesamt 8,5 Milliarden Euro zur Verfügung stehen und infolgedessen jedes Land mindestens den Status Quo erhält. Verteilt wurden also nur die zusätzlichen Bundesgelder, auf deren Zahlung sich die Länder damals geeinigt hatten. Nun fehlen aber im Vergleich zum Bezugsfall 500 Millionen Euro pro Jahr, sodass bei korrekter Anwendung des Kieler Schlüssels im Vergleich zum Status Quo einzige Länder weniger Geld kriegen. Weitere Veränderungen würden im Rahmen der Dynamisierung ebenfalls so strukturiert sein, dass Abbestellungen nirgendwo nötig würden.

Dies gilt auch unabhängig von der Frage, ob Leistungen in München, Hamburg, Berlin oder Köln/Bonn wichtiger wären als die Flächenerschließung in Brandenburg oder Sachsen-Anhalt. Die aktuelle Verteilung der Regionalisierungsgelder basiert auf dem Jahresfahrplan von 1993, dem letzten der alten Bundesbahn. Fortan wurde mit den Regionalisierungsgeldern der Status Quo finanziert – eine Verteilung nach dem sonst üblichen Königsteiner Schlüssel gab es ebenso wenig wie eine eigene Formel für den SPNV. Bis jetzt. Aber fragen wir uns: Welches Engagement zeigen die Länder eigentlich selbst? Beispiel Nordrhein-Westfalen: Von den 500 Millionen Euro die „fehlen“ ist der SPNV zwischen Rhein und Weser mit etwa 80 Millionen Euro betroffen.

Das wären rund 0,125 Prozent des 2016 geplanten Haushaltsvolumens. Gerade letzte Woche hat man aufgrund der steigenden Kosten für die hohe Zahl an Asylbewerbern einen Nachtragshaushalt mit 900 Millionen Euro Kosten durch den Landtag gebracht. Es ist also keinesfalls eine Frage nach finanzpolitischer Handlungsunfähigkeit, sondern das fehlende Engagement. Leider muss man sachlich feststellen, dass der SPNV für die Bundesländer zwar ganz lustig ist, aber nur solange er nichts kostet. Als 2007 die Regionalisierungsgelder nominell gesenkt worden sind, erhielten die Länder aus den Mehreinnahmen durch die Umsatzsteuererhöhung nicht zweckgebundene Kompensationsleistungen, von denen die Eisenbahn aber so gut wie keinerlei Nutzen hat.

Zwar haben die Länder dem Gesamtkompromiss der Eisenbahnreform nach Mauerfall und Wiedervereinigung nur unter der Bedingungen zugestimmt, dass keine Kosten auf sie zukommen. Für konsumtive Ausgabe ist weiterhin der Bund zuständig. Das stimmte eben exakt solange, bis sich Bund und Länder für 2007 auf einen Wegfall der Zweckbindung bestehender Geldflüsse geeinigt haben.

Natürlich mag es sein, dass es auf landespolitischer Ebene schöner ist, andere Dinge zu finanzieren, aber dann ist das Geld für die Schiene halt verloren. Dass Fahrgastvereine, die Allianz pro Schiene, der VDV und die BAG SPNV die Länder allesamt aus ihrer Verantwortung entlassen, ist nicht nachvollziehbar. Im Gegenteil: Das ist völlig irrational. Gerade wenn es um den Verkehrsträger Schiene und nicht um Auseinandersetzungen zwischen Bund und Länder und den Ländern untereinander geht.

Siehe auch: Regionalisierungsgelder: Verteilungsdebatte ist im Gange

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