S-Bahn Nürnberg: Neue Prüfung
21.09.15 (Bayern) Autor:Stefan Hennigfeld
Das Oberlandesgericht München hat im Vergabeverfahren S-Bahn Nürnberg entschieden, dass die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) die vorhandenen Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit von National Express Rail erneut unter bestimmten Vorgaben prüfen muss. Aktuell kann noch immer kein wirksamer Zuschlag erteilt werden. Das Kölner Unternehmen im britischen Eigentum hat die Ausschreibung für den Betrieb beider Lose ab Dezember 2018 für sich entschieden.
Der Vergabesenat stellte fest, dass derzeit weder die Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung zugunsten von National Express gegeben sind, noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren vorliegen, da die finanzielle Leistungsfähigkeit dieser Bieterin bisher nicht hinreichend sorgfältig geprüft worden sei. Die ursprüngliche Patronatserklärung des britischen Mutterkonzerns in Höhe von dreißig Millionen Euro habe, so heißt es in der Meldung des Gerichts, nicht ausgereicht.
Eine später erfolgte weitere Patronatserklärung habe nach den das Vergaberecht leitenden Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung als neuer, verspätet erstellter Beleg, der dazu dienen sollte, den während des Nachprüfungsverfahrens bekannt gewordenen Bedenken an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens bzw. der von ihr benannten Dritten zu begegnen, nicht berücksichtigt werden dürfen. Sehr wohl könne die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens selbst allerdings berücksichtigt werden. Hier wurde u.a. ein auskömmlicher Auftrag aus Nordrhein-Westfalen geltend gemacht.
Bei National Express hat man nun angekündigt, die Arbeit der BEG so zügig es geht zu unterstützen. Geschäftsführer Tobias Richter: „Unser Auftrag, Eisenbahnleistungen zwischen Münster und Bonn zu fahren, spielt eine Rolle. Wir werden der BEG so umfassend wie nötig alle relevanten Unterlagen zukommen lassen, um das Verfahren nach Kräften zu unterstützen. In Bezug auf die Nachweispflicht sehen wir es als problematisch für Markteinsteiger an, wenn neue Unternehmen sich nicht auf die Leistungsfähigkeit von internationalen Mutter- oder Schwestergesellschaften berufen können.“ Auch in der Politik hat man sich geäußert.
Die bayerische SPD begrüßte die Entscheidung und forderte eine Vergabe an DB Regio, unabhängig von der rechtlichen Grundlage. Helga Schmitt-Bussinger, Fraktionsvorsitzende im Landtag: „Man muss darüber nachdenken, die BEG aufzulösen, wenn sie solche Entscheidungen auch nur in Erwägung zieht. Nicht auszudenken, wenn das Oberlandesgericht das nicht gestoppt hätte. Es darf nicht sein, dass ein für die Region so fundamental wichtiger Teil der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Nahverkehrs in die Hände eines ausschließlich gewinnorientierten Privatunternehmens gelangt.“ Offensichtlich halten die Sozialdemokraten DB Regio für ein gemeinnütziges Unternehmen. Wie die Aufgabenträgerschaft nach der geforderten Auflösung der BEG aussehen würde, ist nicht bekannt.