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NVR erwägt SPNV-Umlage

14.09.15 (go.Rheinland, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Aufgrund der Verteilung der Bestellmittel innerhalb Nordrhein-Westfalens muss der Aufgabenträger NVR ab dem Jahr 2017 entweder Leistungen abbestellen oder eine SPNV-Umlage für die Kreise und kreisfreien Städte erheben. Das Problem ist insbesondere, dass steigende Markteinnahmen aufgrund der Nettoverträge aus dem System abfließen.

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