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Informationspflicht an allen Stationen

18.09.15 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Wie das Bundesverwaltungsgericht entschied, hat das Eisenbahnbundesamt die DB Station & Service AG zurecht verpflichtet, dynamische Schriftanzeiger an sämtlichen Bahnhöfen und Haltepunkten zu installieren. Gegen diesen Bescheid ist das Unternehmen gerichtlich vorgegangen und hat nun letztinstanzlich verloren. Im Vorfeld waren die Klagen bereits beim Verwaltungsgericht Köln sowie beim Oberverwaltungsgericht Münster abgewiesen worden.

Dynamische Schriftanzeiger werden über einen Großrechner gesteuert und zeigen Informationen über Abweichungen vom Fahrplan, insbesondere Zugverspätungen und Zugausfälle, an. Die Verpflichtung gilt nicht, wenn andere technische Anlagen die Informationen bereitstellen, etwa funktionstüchtige Lautsprecheranlagen. Dann allerdings muss sichergestellt werden, dass die Durchsagen überhaupt gemacht werden und dass sie verständlich sind (was in der Realität beides nicht immer der Fall ist). Entscheidend ist aber, dass die Information aktiv durch den Infrastrukturbetreiber erfolgt. Das Anschlagen einer Telefonnummer an Schaukästen, unter der wartende Fahrgäste anrufen und fragen können, wieso der Zug nicht kommt, ist nicht ausreichend. Das Bundesverwaltungsgericht hat auch die Revision der Klägerin zurückgewiesen.

Nach der Verordnung der Europäischen Union über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechte-Verordnung) sind die Fahrgäste bei einer Verspätung bei der Abfahrt oder der Ankunft durch das Eisenbahnunternehmen oder durch den Bahnhofsbetreiber über die Situation und die geschätzte Abfahrts- und Ankunftszeit zu unterrichten, sobald diese Informationen zur Verfügung stehen. Die Fahrgastrechte-Verordnung verlangt eine aktive Unterrichtung der Fahrgäste durch den Betreiber des Bahnhofs. Er muss die Fahrgäste unaufgefordert über Verspätungen informieren, sobald ihm die Informationen vorliegen. DB Station & Service hatte argumentiert, dass der Bau von Anzeigern auf rund 300 verbliebenen Zugangsstationen zu einem unzumutbar großen Aufwand führe.

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