Eisenbahnjournal Zughalt.de

Nachrichten über Eisenbahn und öffentlichen Verkehr

VRR schreibt S-Bahntriebzüge aus

16.07.15 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Nachdem die Vergabe für die Betriebsleistungen des Rhein-Ruhr-Express nun entschieden ist, folgt die S-Bahn. Auch hier möchte der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, zumindest auf seinem eigenen Gebiet, eine Trennung von Instandhaltungs- und Verkehrsunternehmen. Dabei wird man ab 2019 die Beschaffung von Fahrzeugen zunächst in zwei Losen ausschreiben. Für das erste Los werden 42 Fahrzeuge zuzüglich Instandhaltungsreserve gesucht, die für 15 Jahre fahren sollen. Neufahrzeuge sind nicht erforderlich. Die Züge sollen über zwölf Türen pro Seite und 96 Zentimeter Einstiegshöhe verfügen. In Deutschland hat solche Züge derzeit nur DB Regio und setzt sie auf den fraglichen Linien ein.

Während Insider davon ausgehen, dass der VRR hier DB Regio die Chance einräumen will, die vorhandenen Fahrzeuge an den Aufgabenträger zu verkaufen, betont man in Gelsenkirchen, dass es sich um ein offenes Verfahren handelt, an dem jedermann teilnehmen kann. VRR-Sprecherin Sabine Tkatzik: „Wir suchen Gesellschaften, die für bis zu 15 Jahre ab 2019 Fahrzeuge zur Verfügung stellen. Ob wir die Fahrzeuge käuflich erwerben oder mieten wird Gegenstand des anstehenden Verfahrens sein. Jeder ist eingeladen, sich zu beteiligen.“

Auch DB Regio hat dann die Möglichkeit, die vorhandenen S-Bahntriebzüge dem Aufgabenträger anzubieten. Tkatzik: „Unser Ziel ist es, mit gutem gebrauchten Rollmaterial Zugleistungen zu bestellen. Die jetzt im europäischen Amtsblatt veröffentlichte Ausschreibung soll das ermöglichen.“ In diesem Los werden die Fahrzeuge für die Linien S 1 und S 4 erworben. In einem zweiten Netz sind Neufahrzeuge zur Lieferung und Instandhaltung auf dreißig Jahre vorgesehen. Die Fahrzeuge kommen auf den Linien S 2, S 3, S 9, S 28, den neuen Linien RB 3 und RB 41 sowie auf der derzeit noch zum Ruhr-Sieg-Netz gehörenden Linie RB 40 zum Einsatz.

Eine weitere zentrale Änderung betrifft die Linie S 28, die derzeit von der Regiobahn betrieben wird. Diese wird auch weiterhin durch das kommunale Unternehmen gefahren, teilweise auch auf dessen eigener Infrastruktur, jedoch wird es auch hier Neufahrzeuge geben. Mit der Umstellung auf elektrische Traktion bedeutet das, dass auch die beiden Außenäste künftig elektrifiziert werden sollen. Es wird auch ein drittes Teilnetz geben, das erst 2023 erstmals in den Wettbewerb überführt wird. Der VRR führt hier Vertragsanpassungen an die Laufzeiten des benachbarten Aufgabenträgers aus Köln, Nahverkehr Rheinland (NVR), durch.

Die Linien S 6 und S 11 sowie die zur Hauptlastzeit fahrende Linie S 68 werden mit Fahrzeugen vom Typ ET 422 und ET 423 gefahren. Erst für Dezember 2023 gibt es hier eine endgültige Entscheidung über die Vergabemodalitäten. Zumindest für das Verkehrsgebiet des VRR gilt dann aber, dass die stark veralteten x-Wagen und ET 420, wie sie aktuell z.B. noch auf der Linie S 68 gefahren werden, verlässlich verschwinden und durch zeitgemäßes Rollmaterial ersetzt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Ausschreibungen der beiden Lose für die ab 2019 einzusetzenden Fahrzeuge wird es, anders als beim Rhein-Ruhr-Express, nicht zwingend eine zentrale Werkstatt geben.

Mögliche Interessenten für beide Lose können sich jetzt bis zum 17. August vom VRR anmelden um am jetzt anstehenden Verhandlungsverfahren teilzunehmen. Allerdings behält man sich beim VRR vor, das Verfahren aufzuheben, wenn man sich nicht mit den Bietern einig wird. Dazu wurden bereits in der Vorankündigung zwei Szenarien genannt, unter denen man anderweitig nach Rollmaterial suchen wird. „Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn die Bieter die volle Übernahme der Verantwortung für die Zulassung und Verfügbarkeit der Fahrzeuge, bezogen auf ihre Einsatzdauer nicht mittragen.“

Demnach muss in jedem Fall die Leasinggesellschaft bzw. das Unternehmen, das die Züge verkauft für deren betriebsbereite Vorhaltung sorgen, inklusive einer angemessenen regelmäßigen Instandhaltung. Für den Fall, dass die Zulassung erlischt, haftet ebenfalls das Unternehmen, das die Züge bereitstellen. Darüber hinaus hat der VRR externe Gutachter beauftragt, Marktpreise auszuarbeiten – um zu verhindern, dass man unangemessen viel Geld für gebrauchte Züge ausgibt. Daher wurde ein Aufhebungswert errechnet. Der VRR „behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn keines der wertbaren Angebote einen Preis ausweist, der diesen Wert unterschreitet.“ Im Idealfall jedoch soll der endgültige Zuschlag bereits im ersten Quartal 2016 erteilt werden.

Siehe auch: Die gute Lösung

Kommentare sind geschlossen.