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Gericht bestätigt Scooter-Verbot

03.07.15 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat entschieden, dass Betreiber eines öffentlichen Linienverkehrs mit Bussen nicht verpflichtet sind, E-Scooter zu befördern. Ein Mann aus Haltern am See hat gegen die Vestische geklagt, dass diese im Kreis Recklinghausen wieder seinen dreirädrigen elektrischen Scooter mitnehmen solle. Der Mann ist schwerstbehindert. Dies wurde aufgrund erheblicher Sicherheitsbedenken abgelehnt und es wurde stattdessen angeboten, den Antragsteller mit einem handbetriebenen oder einem Elektro-Rollstuhl zu befördern.

Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim erstinstanzlich zuständigen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen blieb erfolglos. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts legte der Antragsteller Beschwerde ein, die das Oberverwaltungsgericht mit dem heutigen Beschluss zurückgewiesen hat. Die Beförderung des E-Scooters bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes unterliege den Regelungen für die Beförderung von Sachen; sie werden nur dann befördert, wenn dadurch die Betriebssicherheit und andere Fahrgäste nicht gefährdet werden können. Das sei hier aber der Fall.

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