NRW: Nach dem RRX folgt die S-Bahn
22.06.15 (go.Rheinland, Nordrhein-Westfalen, VRR) Autor:Stefan Hennigfeld
Nach der Vergabe der RRX-Betriebsleistungen (die im Prinzip noch immer anfechtbar und von daher aktuell nicht endgültig ist) muss noch in diesem Jahr eine Entscheidung über die Verdingungsmodalitäten bei der S-Bahn Rhein-Ruhr her. Der Verkehrsvertrag endet im Dezember 2019. Zur Erinnerung: Nach dem Abellio-Urteil hat man sich darauf geeinigt, die Vergabe der Linien S 5 und S 8 auf 2014 vorzuziehen und die übrigen Linien bis 2019 zu verlängern.
Da dies bezogen auf die insgesamt von DB Regio im Verkehrsvertrag von 2003/2004 zu erbringenden Verkehrsleistungen in etwa ein Nullsummenspiel war, war diese Einigung juristisch sauber. Nun aber ist die Zeit gekommen, sich auf die Auschreibung der im nächsten Jahrzehnt zu erbringenden Leistungen vorzubereiten. Lediglich S 5 und S 8 werden aufgrund der genannten vorgezogenen Ausschreibung herausfallen und bis Ende 2029 bei DB Regio verbleiben. Die Linien S 7 (Abellio) und S 28 (Regiobahn) waren ohnehin nie Teil des großen Verkehrsvertrages.
Im VRR sind Investitionshilfen seit Jahren üblich. Das ursprüngliche Modell sieht vor, dass der Betreiber die Fahrzeuge in eigener Regie anschafft und nach Auslieferung und Zulassung an den Aufgabenträger verkauft. So soll die Kreditwürdigkeit der öffentlichen Hand allen Akteuren gleichermaßen zur Verfügung stehen. Die Inanspruchnahme ist optional, in der Vergangenheit haben aber außer DB Regio alle Bieter stets davon Gebrauch gemacht. Während andernorts in Deutschland über Erstellermangel gesprochen wird, war die Bieterzahl im VRR stets hoch. Bei der Vergabe der S-Bahnleistungen besteht jedoch auch die Möglichkeit, das RRX-Modell erneut anzuwenden.
Die Rahmenbedingungen sind sehr ähnlich: Es gibt ein relativ großes Netz, das in zwei oder drei Lose wird aufgeteilt werden müssen, aber die Fahrzeuganforderungen sind ähnlich. Aktuell ist hier noch keine Entscheidung getroffen, jedoch kündigte VRR-Vorstandssprecher Martin Husmann in der letzten Woche an, dass er sich sowohl bei den politischen Entscheidungsträgern im eigenen Haus als auch bei seinen Kölner Kollegen vom NVR dafür einsetzen werde, die Leistungen nach dem gleichen Prinzip zu vergeben. Das hieße, dass Fahrzeugbeschaffung und Werkstatt auf der einen sowie die Betriebsleistungen auf der anderen Seite unabhängig voneinander ausgeschrieben würden.
Natürlich könnten die Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit, insbesondere die schweren Auswirkungen durch lange Streiks einer Gewerkschaft, mit in die Entscheidungsfindung einfließen und die Aufgabenträger von einer Loslimitierung überzeugt sein, die es beim Rhein-Ruhr-Express noch nicht gegeben hat. Das alles wird sich noch zeigen. Der Entscheidungsprozess dürfte jedoch einfacher sein, da mit VRR, NVR und NWL nur drei Aufgabenträger beteiligt sind und nicht fünf aus drei Bundesländern. Die Entscheidung muss jedoch auf absehbare Zeit her, denn die Betriebsaufnahme ist bereits in viereinhalb Jahren.