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BEG schreibt Dieselnetz Nürnberg aus

29.06.15 (Bayern) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft hat angekündigt, die Dieselstrecken rund um Nürnberg neu zu vergeben. Dies ist in der öffentlichen Wahrnehmung teilweise mit der bereits gelaufenen und aktuell beim Oberlandesgericht München anhängigen Vergabe der Nürnberger S-Bahn verwechselt worden, jedoch handelt es sich hier um andere Linien, die nichts mit der S-Bahn zu tun haben. Das Dieselnetz Nürnberg wurde mit Betriebsstart Dezember 2008 bereits einmal wettbewerblich vergeben, damals konnte sich DB Regio durchsetzen.

Im Dezember 2019 endet der Vertrag, die BEG will eine zwölfjährige neue Vergabeperiode bis 2031. BEG-Geschäftsführer Johann Niggl: „Mit der Neuausschreibung sichern wir das bewährte Betriebskonzept. Fahrgäste werden auch zukünftig die Züge montags bis freitags mindestens stündlich nutzen können.“ Auf den Strecken von Nürnberg nach Neuhaus und Simmelsdorf-Hüttenbach passt die BEG das Angebot mit einer geringfügigen Leistungsausweitung an die neugeordneten Verkehre nach Bayreuth und Hof an.

In der neuen Ausschreibung werden die Linien Roth – Hilpoltstein, Pleinfeld – Gunzenhausen und Wicklesgreuth – Windsbach zusätzlich in das Dieselnetz Nürnberg integriert und die elektrisch betriebene Linie Nürnberg – Neustadt (Aisch) (– Markt Bibart) bis auf einzelne Züge aus dem Netz herausgenommen. Die Fahrzeuge im Dieselnetz Nürnberg müssen für mindestens 120 Stundenkilometer zugelassen sein. Dies können sowohl niederflurige Gebrauchtfahrzeuge ab Baujahr 2000 als auch Neufahrzeuge sein. Für letztere gewährt die BEG einen Neufahrzeugbonus. Im Falle des Einsatzes von Gebrauchtfahrzeugen ist das Verkehrsunternehmen verpflichtet, diese in einen neuwertigen Zustand zu versetzen. Es soll in jedem Fall verhindert werden, dass DB Regio aufgrund vorhandener Gebrauchtfahrzeuge im Markt bevorteilt ist.

Besonderen Wert legt die BEG auf die Barrierefreiheit. Die Fahrzeuge müssen einen stufenfreien Einstieg an Bahnsteigen mit einer Höhe von 55 Zentimetern über Schienenoberkante ermöglichen. Auch an niedrigeren oder höheren Bahnsteigen (30 bis 76 Zentimeter) müssen mobilitätseingeschränkte Reisende ohne Voranmeldung ein- und aussteigen können. Dazu muss der künftige Betreiber jeden Zugteil, der von benachbarten Zugteilen während der Fahrt nicht erreichbar ist, mit einer rollstuhlgerechten Einstiegshilfe ausstatten. Zudem verlangt die BEG eine rollstuhlgerechte Toilette und mindestens zwei Rollstuhlplätze je Zugteil.

Wenn der Bieter Neufahrzeuge einsetzt, müssen diese nach neuesten Standards vollständig barrierefrei sein. Damit wird der Aufgabenträger dem novellierten PBefG gerecht, das ab 2019 vollständige Barrierefreiheit in öffentlichen Verkehrsmitteln vorschreibt. Weiterhin werden Ansprüche an den stationären Vertrieb gestellt und der neue Betreiber muss sich am Vergleichssystem der BEG beteiligen. Diese erstellt jedes Jahr ein Ranking und vergleicht die Betreiber untereinander.

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