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BaWü: Debatte geht weiter

15.06.15 (Baden-Württemberg) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Debatte um die Preisfindung im großen Verkehrsvertrag zwischen der NV.BW und DB Regio im Ländle geht weiter. Zuletzt zeigte sich Andreas Moschinski-Wald, Chef von DB Regio Südwest, sehr optimistisch, dass „noch vor der Sommerpause“ eine Einigung erzielt werden könne. In der Südwestpresse sagte er: „Ich hoffe auf eine einvernehmliche Lösung.“

In der Sache jedoch blieb er hart. Der Vorwurf der Landesregierung, dass die Vorgängerregierung einen Verkehrsvertrag abgeschlossen hatte, der übermäßig teuer sei, sei nicht nachvollziehbar, die Zahlungen seien rechtmäßig. Die Gutachten der Landesregierung hält er für unglaubwürdig, da die Gutachter keinen Zugang zur Kalkulation von DB Regio gehabt hätten. Die Annahmen beruhen demnach zwar teilweise auf öffentlichen Quellen, teilweise jedoch lediglich auf Annahmen. Insbesondere wird ein Zusammenhang mit Stuttgart 21 zurückgewiesen.

Das umstrittene Großprojekt könne durch einen überteuerten Verkehrsvertrag so gestaltet worden sein, dass der Kostenanteil der Deutschen Bahn faktisch geringer ist, weil ein Teil durch einen überteuerten Verkehrsvertrag zugunsten von DB Regio finanziert worden sei. Zumindest der Verkehrsclub Deutschland, der das Beihilferechtsverfahren angestrengt hat, geht von einer solchen Situation aus. Ein Sprecher des Stuttgarter Verkehrsministeriums sagte, dass eine Einigung jedoch noch nicht in Sicht sei: „Wir wissen nicht, woher der DB-Regio-Chef Andreas Moschinski-Wald seine Zuversicht nimmt, dass die Verhandlungen noch vor der Sommerpause abgeschlossen würden.“

Der Amtschef des Verkehrsministeriums, Uwe Lahl, erklärte: „In den Gesprächen mit der DB sind noch viele Probleme zu lösen. Dafür ist es nicht besonders hilfreich, wenn Personen, die selbst nicht einmal an den Verhandlungen beteiligt sind, öffentlich über deren Ausgang spekulieren.“ Man sprach sich dabei noch einmal für die Vergabe von Eisenbahnleistungen unter Einhaltung des Wettbewerbsrechtes aus. Lahl: „Das Beispiel des großen Verkehrsvertrages verdeutlicht, welche ökonomischen Risiken unter Ausschluss von Wettbewerb geschlossene Verträge bergen – das Land wird daher seine konsequente Wettbewerbsstrategie bei den laufenden und kommenden Ausschreibungen weiterverfolgen.“

Direktvergaben sind in Deutschland seit dem Abellio-Urteil nicht mehr möglich. Der Bundesgerichtshof hatte am 8. Februar 2011 entschieden, dass das Vergaberecht auch bei Eisenbahnleistungen vollumfänglich anwendbar sei. Insgesamt knapp vierzig Millionen jährliche Zugkilometer in ganz Baden-Württemberg fährt DB Regio im Rahmen des strittigen Vertrages, welcher Ende September 2016 ausläuft. Folgevereinarungen werden derzeit ausgeschrieben, so dass es keinerlei Direktvergaben für einen Übergangszeitraum gibt. In den kommenden Jahren sollen die meisten SPNV-Leistungen dann für einen langfristigen Zeitraum wettbewerblich an die künftigen Betreiber vergeben werden, wobei auch DB Regio wieder dabei sein kann.

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