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Gesamtstaatliche Verantwortung

04.05.15 (go.Rheinland, Kommentar) Autor:Stefan Hennigfeld

Viel Neues gab es auf dem Kölner Eisenbahnkongress in der letzten Woche nicht zu hören. Das wäre auch schwer gewesen, denn die Knotenpunktanalyse liegt vor und jetzt ist es an der Zeit, sich politisch für die Umsetzung einzusetzen. Darum geht es nicht mehr darum, die Notwendigkeiten zu erarbeiten, sondern eine politische und mediale Öffentlichkeit zu schaffen. Das gelingt im Rahmen solcher Veranstaltungen, weswegen man von einem Erfolg sprechen kann.

Einen interessanten Satz hat VDV-Präsident und KVB-Chef Jürgen Fenske dabei gesagt: Er sprach im Zusammenhang mit der Infrastrukturfinanzierung der kommunalen Schiene von einer „gesamtstaatlichen Verantwortung“. Das stimmt. Es gibt eine gesamtstaatliche Verantwortung und die Kommunen beim Unterhalt ihrer Schieneninfrastruktur allein zu lassen, geht einfach nicht. Gerade auch weil es Bund und Länder waren, die den großen Umbau hin zur Stadtbahn und zur Untergrundbahn wollten. Es gibt Dinge, die die Gebietskörperschaften einfach nicht leisten können. Eine gesamtstaatliche Verantwortung gibt es aber auch bei der Eisenbahn.

Landesverkehrsminister Michael Groschek (SPD) wird nicht müde vom Bund mehr Geld zu fordern, aber was tut eigentlich das Land? Wo wird finanzielle Verantwortung aus Düsseldorf wahrgenommen? Leider nirgendwo! Ja, es stimmt: Die Länder haben dem Gesamtkompromiss der Eisenbahnreform zum 1. Januar 1994 und der Regionalisierung zwei Jahre später nur unter der Bedingung zugestimmt, dass für sie keine Mehrkosten entstehen. Es stimmt aber auch, dass es im Jahr 2007 eine nominelle Senkung der Regionalisierungsgelder gegeben hat. Im Gegenzug erhielten die Länder nicht zweckgebundene Kompensationszahlungen. Bei genauerer Betrachtung gab es also gar keine Senkung, das Geld kann nur frei in den Landeshaushalten verballert werden.

Gerade in Nordrhein-Westfalen, wo es eine Landesregierung gibt, die Haushaltsdisziplin tendenziell eher doof findet, darf sich das Engagement der Landesregierung nicht darauf beschränken, von anderen mehr Geld zu fordern, wie das aktuell leider der Fall ist. Bei Investitionsprogrammen ist es üblich, dass die Länder sich beteiligen. Sie wissen, dass sie mit der Eigeninvestition X die deutlich höhere Gesamtinvestition Y auslösen. Sie wissen aber auch, dass sie die Gelder nicht einfach abrufen können, sondern ohne eigene Finanzmittel gibt es gar nichts. Das funktioniert im Regelfall und so tragen alle ihren Teil dazu bei.

Auch in Nordrhein-Westfalen läuft die zweite Modernisierungsoffensive nach diesem Muster, in anderen Ländern gibt es ähnliche Modelle, etwa Niedersachsen ist am Zug oder ähnliches. Das muss auch bei der Finanzausstattung mit den Regionalisierungsgeldern auf ähnliche Art und Weise gehandhabt werden: Die Länder können oberhalb einer Grundausstattung mit eigenen Geldern noch weitere Extragelder vom Bund abrufen. Wenn sie das nicht tun, dann ist es auch auf Seiten des Bundes legitim, das Geld anderweitig zu nutzen: Es braucht konkrete Anreizelemente, auch für die politisch Verantwortlichen, damit sich die Dinge verbessern.

Siehe auch: Kölner Bahnknoten-Konferenz fand statt

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