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Festgebühren für Kartenzahlung im Taxi: Ein rechtswidriger Zustand

13.05.15 (Allgemein) Autor:Max Yang

Die Zahlung mit Debit- oder Kreditkarte setzt sich auch im konservativen Deutschland langsam durch. Doch viele Taxifahrer akzeptieren weiterhin keine Kartenzahlung und in vielen Städten sehen die kommunalen Gebührenordnungen einen Aufschlag auf den Fahrpreis für die Kartenzahlung vor. In Berlin beträgt dieser unabhängig vom Fahrpreis 1,50 Euro, in Düsseldorf wird eine Gebühr von 2,00 Euro eingeführt. Nach Ansicht mehrerer Juristen ist die Erhebung dieser festen und relativ hohen Gebührensätze möglicherweise rechtswidrig.

So antwortete Rechtsanwalt Markus Feck von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf auf eine Zughalt-Anfrage im März: „Hier kommt insbesondere ein Verstoß gegen § 312 A Abs. 4 BGB in Betracht. Wir werden die Angelegenheit verfolgen und bei Kenntnis der Vereinbarung des Entgeltes entsprechend vorgehen.“ Das auf der europäischen Richtlinie 2011/83/EU beruhende Bundesgesetz, welches über kommunalen Vorschriften steht, verbietet nämlich die Erhebung von Zahlungsmittelgebühren, welche die tatsächlich beim Unternehmer anfallenden Kosten übersteigen. Vor Einführung dieser Vorschrift war dies besonders bei der Online-Buchung von Flügen ein häufiges Ärgernis.

Selbst bei den einfachsten Akzeptanzverträgen fällt neben einer Anschaffungsgebühr für das Kartenlesegerät (ca. 80 Euro) lediglich ein Disagio von 2,75% bei Kreditkarten- bzw. 0,95% bei Debitkartenzahlung an. Allerdings sind längst nicht alle Taxifahrten teurer als 150 Euro, sodass von einer illegalen Überkompensation auszugehen ist. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin bestreitet dies jedoch. Bei der Festsetzung des Satzes von 1,50 € sei es erforderlich gewesen, zu pauschalieren, da es unterschiedliche Vertragsgestaltungen der Anbieter gäbe. Außerdem würden Kreditkartenzahlung, Debitkartenzahlung, Coupon- und Inkassofahrten sowie Fahrten mit nachträglicher Rechnungsstellung gleich behandelt. Ein sachlicher Grund hierfür, dass Kreditkartenzahler in Berliner Taxis das Ausfallrisiko durch diesen Zuschlag mittragen müssen, wurde uns allerdings nicht genannt.

In einem aktuellen Bericht der „Berliner Morgenpost“ zur nach wie vor lückenhaften Kartenakzeptanz in hauptstädtischen Taxis verweist man aber auf ein Statement von Detlev Freutel, Chef des Taxiverbands Berlin-Brandenburg: „Das Argument, dass die Verordnung die Taxifahrer wegen der fälligen Gebühren stark belastet – die Kreditkartenunternehmen berechnen Sätze von bis zu drei Prozent – lässt Freutel übrigens nicht gelten. Er verweist auf die Senatsverordnung, nach der die Droschkenkutscher beim Zahlen ohne Bargeld einen Zuschlag von 1,50 Euro verlangen können. Für manchen Fahrgastunternehmer dürfte da noch etwas übrig bleiben.“ Es bleibt abzuwarten, ob die Akteure der Taxibranche ihren während der Uber-Debatte gern gesprochenen Leitsatz würdigen, dass Gesetze für alle gelten.

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