Eisenbahnjournal Zughalt.de

Nachrichten über Eisenbahn und öffentlichen Verkehr

Warum eine neue Beamtenbahn trotz GDL-Streik keine Lösung ist

24.04.15 (Kommentar) Autor:Max Yang

Wieder hat die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer zum Streik aufgerufen. Es mehren sich nun in Medien wie auch in Online-Foren Stimmen, die sich die Staatsbahn alter Art zurückwünschen. Bei der Deutschen Bundesbahn arbeiteten ja Beamte und die dürfen nicht streiken. Doch kann dies tatsächlich eine Lösung sein? Fragt man altgediente Eisenbahner, erhält man die Antwort, dass statt Streik früher eben „Dienst nach Vorschrift“ für Beamte ausgerufen wurde, was auch zu erheblichen Störungen führen konnte.

Das pauschale Streikverbot für Beamte in Deutschland könnte sowieso bald der Vergangenheit angehören, denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat in seiner Rechtsprechung angedeutet, dass öffentliche Bedienstete streiken dürfen, die (anders als Polizisten oder Soldaten) keine hoheitlichen Staatsaufgaben übernehmen. In der Pionierzeit waren Eisenbahnen größtenteils privat finanzierte Unternehmungen und auch heute übernehmen wieder nichtbundeseigene Eisenbahnen einen erheblichen Teil der Verkehrsleistungen. Allenfalls im Bereich der Eisenbahninfrastruktur kann man über einen hoheitlichen Charakter diskutieren. Die EVU sind aber genauso wenig hoheitlich wie Fluglinien oder Taxiunternehmer, für welche ein gesetzlicher Ordnungsrahmen genügt.

Der SPNV mag sich nicht selbst tragen – wie es der katastrophale Versuch der DB AG zeigte, die Bestellerentgelte der S-Bahn Berlin komplett als Gewinn an die Konzernmutter zu überführen –, doch hierfür hat man ja ein Vergabewesen, um einen hochwertigen Service zu möglichst geringen Kosten für den Steuerzahler zu gewährleisten. Ganz im Gegensatz zu früher: „Die Bundesrepublik Deutschland kann sich immer nur eines von beidem leisten, entweder eine Bundeswehr oder eine Bundesbahn“ (Helmut Schmidt). Noch ein Unterschied zu Behördenbahnzeiten: Nun wird regional Verkehrspolitik gemacht. Wer Linien stilllegt, ist rechenschaftspflichtig.

Es ist auch Tendenzen entgegenzutreten, die gesetzlichen Fahrgastrechte durch Ausnahmetatbestände auszuhöhlen, wie es DB-Chef Rüdiger Grube Ende 2013 für „höhere Gewalt“ forderte. Die Fahrgastrechte wurden dazu geschaffen, um Verkehrsunternehmen mit ökonomischem Druck zu mehr Vorsorge auch vor Auswirkungen schlechten Wetters oder von Streiks zu bewegen. Es ist legitim, dass das Aussitzen von Streiks das Verkehrsunternehmen Geld kostet. Übrigens haben viele Zeitkarteninhaber darauf verzichtet, die Züge des Notfahrplans zu nutzen, und sind mit dem Auto gefahren. Mit einer fahrgastrechtlichen Entschädigung sieht es mau aus, denn Züge fuhren schließlich nach Fahrplan. Man muss darüber nachdenken, Zeitkarteninhabern eine pauschalierte Entschädigung zukommen zu lassen, wenn ein bestimmtes Pünktlichkeits- oder Zuverlässigkeitsniveau auf ihrer Strecke unterschritten wird, analog der Pönalen in Verkehrsverträgen.

Kommentare sind geschlossen.