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S-Bahn Berlin: Angebotsfrist beendet

02.04.15 (Berlin) Autor:Max Yang

Im Vergabeverfahren um das Teilnetz Ring der Berliner S-Bahn endete die Angebotsfrist am Montag gegen 12 Uhr mittags. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge ist nur noch die S-Bahn Berlin GmbH, ein Unternehmen des DB-Konzerns, im Rennen. Andere Interessenten wie JR East (Japan), National Express (Großbritannien), RATP (Frankreich) und MTR (Hongkong) haben sich nacheinander aus dem Vergabeverfahren zurückgezogen und teilweise schwere Kritik an den Modalitäten geübt. Ein Ergebnis, das Zweifel an der sachgemäßen Durchführung des Verfahrens weckt.

Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist lediglich eine kurze Pressemitteilung erschienen, in der angekündigt wird, dass die nun eingegangenen Angebote geprüft und ausgewertet sowie über das weitere Verfahren entschieden wird. Der Zuschlag solle spätestens bis zum Ablauf der Bindefrist Ende Oktober erteilt werden. Zur Anzahl der eingegangen Angebote sowie zu den entsprechenden Inhalten äußere man sich nicht, da dies dem „vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs widersprechen“ würde.

Auch beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg heißt es, es ginge um einen geheimen Wettbewerb, bei dem keine Angriffsfläche für unterlegene Bieter geboten werden solle. Die Argumentation lässt sich aber sowohl politisch als auch rechtlich kaum nachvollziehen. In Großbritannien ist es üblich, dass Verkehrsunternehmen, die während einer Ausschreibung in die engere Wahl kommen („shortlisted“), namentlich durch den Aufgabenträger aufgezählt werden, da man der steuerzahlenden Öffentlichkeit Rechenschaft schuldig ist.

Aber auch in Deutschland geht es nicht überall so schweigsam zu. Im nicht weniger politisch brisanten Vergabeverfahren RRX (Rhein-Ruhr-Express) hat der federführende Verkehrsverbund Rhein-Ruhr jedenfalls die Zahl der Bieter in einer Pressemitteilung genannt, obwohl das Verfahren noch offen ist und sich die Zuschlagserteilung um rund zwei Monate verzögert. Dort wurde mit einem Fahrzeugfinanzierungsmodell für Chancengerechtigkeit gesorgt, sodass fünf Bieter bis zum Schluss durchhielten. Die in der RBB-Abendschau zitierte Aussage des Berliner Abgeordneten Oliver Friederici von der mitregierenden CDU, es komme häufiger vor, dass am Ende nur ein Bieter übrig bleibe und man mit der Aufhebung des Verfahrens immerhin ein Drohmittel während der Vertragsverhandlungen habe, ist daher bereits ein Eingeständnis von Versäumnissen im eigenen Lager.

Zweck des Geheimhaltungsgrundsatzes im Vergabeverfahren ist das Verhindern von Geboten, die in Kenntnis von Angeboten der Wettbewerber erstellt wurden. Einerseits wirkt dieses beredte Schweigen so, als ob das hausgemachte Scheitern der zuständigen Stellen in Berlin vertuscht werden soll. Doch bedenkt man den Zweck des Prinzips, kann man das Statement auch so deuten, dass das aktuelle Verfahren als gescheitert gilt und eine Aufhebung und Neuausschreibung angedacht wird. Ob es tatsächlich dazu kommt, bleibt abzuwarten.

Siehe auch: Das Preis-Leistungs-Verhältnis Berlins

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