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Die Kosten der Fußballzüge

29.04.15 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Im Zusammenhang mit dem Nordderby am vorvergangenen Wochenende kam es, angestoßen durch die Metronom-Eisenbahngesellschaft in Uelzen, erneut zu der Diskussion, wie man im Eisenbahnwesen mit den Folgekosten durch Vandalismusschäden umgehen soll. Das Unternehmen mit blau-gelben Zügen kündigte an, eine bestimmte Klientel künftig am Bahnsteig stehen zu lassen oder, in Absprache mit den Aufgabenträgern, die Züge zu bestimmten Zeiten nicht mehr auf die Strecke zu schicken.

Tatsächlich ist es die Allgemeinheit, die für die Kosten solcher Schäden aufkommt. Nun heißt es gelegentlich, dass Unternehmen wie Metronom privat seien. Nun ist im konkreten Fall die öffentliche Hand dort direkt und indirekt beteiligt und darüber hinaus werden Fahrzeuge im Eigentum des Landes Niedersachsen eingesetzt, doch das ist im Regionalverkehr gar nicht der entscheidende Punkt. Nahverkehrszüge werden, ganz gleich wer sie fährt, von der öffentlichen Hand bestellt. Die Länder zahlen den Betreibern ein Bestellerentgelt dafür, dass sie die Züge fahren.

Auf Risikostrecken, auf denen regelmäßig Fußballfans im Zuge sind und größere Randale an 34 Wochenenden die Regel ist, werden Eisenbahnverkehrsunternehmen wie DB Regio, Metronom oder wer auch immer die regelmäßig auftretenden Vandalismusschäden bei der Preisfindung berücksichtigen Es wird dann teurer. Weil aber für die Bestellung von Regionalverkehrszügen nur ein bestimmtes Budget zur Verfügung steht, fehlt das Geld an anderer Stelle. Ein einfaches Beispiel: Wenn an 34 Wochenenden jeweils 100.000 Euro Sachschaden entstehen. Das sind immerhin 3,4 Millionen Euro im Jahr, die dann auf irgendeiner Problemlinie mehr fällig werden.

Davon kann ein Aufgabenträger erfahrungsgemäß etwa 340.000 Zugkilometer bestellen. Das wäre dann der Zug am späten Abend oder sonntags der Verkehr zwischen sieben und zehn Uhr morgens, der abbestellt werden muss, weil die Kosten zur Schadensregulierung im Rahmen der Preisfindung bei fußballaffinen Linien einkalkuliert werden. Grundsätzlich gilt natürlich auch im Falle von Vandalismusschäden in Zügen, ganz gleich ob im Zusammenhang mit Fußball oder nicht, dass der Verursacher den Schaden regulieren muss – wenn er 1. gefunden wird und 2. das Geld einzutreiben ist. In der Regel wird beides nicht der Fall sein. Die Fußballvereine selbst können nicht haftbar gemacht werden.

Wobei es durchaus schon vorgekommen ist, dass die Fanbetreuungen mit den Bahnbetreibern zusammenarbeiten. Ob in koordinierter Anreise oder gar bei der Organisation von Sonderzügen. Das geht allerdings nur dann lange gut, wenn am Ende keine großen Schäden in den Zügen auftreten, denn sonst lässt sich auf Dauer niemand mehr auf solche Geschäfte ein. Irgendwer zahlt am Ende eben immer die Zeche, opferlose Delikte gibt es nicht.

Stefan Hennigfeld ist Vereinsmitglied bei Bayern München. Der Beitrag erschien auch im von ihm mitgegründeten Blog Bayernmedien.de.

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