KVV: Alkoholkonsum kostet 40 Euro
25.03.15 (Baden-Württemberg) Autor:Stefan Hennigfeld
Der Verzehr alkoholischer Getränke im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) ist bereits seit längerem verboten. Ab dem 1. April verlangt der KVV vierzig Euro Bußgeld. Dies hat der Verbund in seinen Gemeinschaftstarif aufgenommen. Rund um die Uhr ist Alkoholgenuss untersagt. Werden Fahrgäste dennoch vom Prüfpersonal beim Trinken beobachtet, müssen sie ihre Flasche verschließen und wegpacken oder an der nächsten Haltestelle im Mülleimer entsorgen.
Die Strafe wird zusätzlich fällig. Ausgenommen sind dabei die Regionalzüge und S-Bahnen der Deutschen Bahn. Mit der Regel soll der störende Alkoholkonsum endgültig aus den Bussen und Bahnen verbannt werden. Grundsätzlich baut der Verbund auf die Einsicht und gegenseitige Rücksichtnahme, sieht die Einführung der Geldstrafe aber als probates Mittel, um das Verbot in der Praxis besser durchsetzen zu können.