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Controlling sorgt für Qualität und Transparenz

09.03.15 (Kommentar, VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Seit fast zehn Jahren erstellt der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr regelmäßig Qualitätsberichte, die in dieser Form auch als Vorbild für andere Aufgabenträger gelten. Ähnlich sieht es in Bayern aus; die BEG macht die Qualität ihrer Betreiber mit einem eigens entwickelten System vergleichbar und erstellt knallharte Rankings: Wer ist der Beste und wer ist der Schlechteste. Will ich der Beste bleiben, will ich mich verbessern und wie sehe ich aus, wenn ich als schlechtester Betreiber dastehe? Controllingsysteme dieser und anderer Art haben dafür gesorgt, dass die Qualität der Eisenbahn deutlich besser wird.

Gerade auch im VRR, wo es vor noch zehn Jahren Zustände gab, die man sich heute nicht mehr ansatzweise vorstellen kann. Insbesondere in den S-Bahnen musste man sich, mit Verlaub, oft fragen, ob das jetzt einfach nur eine Schlechtleistung oder schon ein Verstoß gegen das Seuchenschutzgesetz ist. Bei aller Kritik, die heute noch in Qualitätsfragen zu artikulieren ist, muss man erstmal anerkennen, dass DB Regio hier einen ganz gewaltigen Schritt nach vorn gemacht hat. Es ist dem Unternehmen in einem relativ überschaubaren Zeitraum gelungen, sich hier von der Ex-Bundesbahn in einen guten SPNV-Betreiber zu transformieren, trotz aller Probleme, die noch immer vorhanden sind. Das hat auch mit den verstärkten Controllingaktivitäten zu tun, die im VRR gemacht werden. Denn auch die Aufgabenträger mussten erstmal lernen, welche Rolle sie eigentlich haben.

Sie sind mehr als nur die Zuschussbehörde für die Ex-Bundesbahn, sondern sie haben die Aufgabe, dem Gemeinwohl auf der Schiene Rechnung zu tragen. Damit sind sie nicht nur für die Vergabe von Eisenbahnleistungen unter Wahrung geltender Rechtsvorschriften zuständig, sondern selbstverständlich ist ein angemessenes und regelmäßiges Controlling auch Teil der ureigenen Zuständigkeit des Aufgabenträgers. Eine Erkenntnis, die sich leider im kommunalen Bereich in angemessener Form noch nicht durchgesetzt hat. Welchem Controlling unterliegen die Kommunalmonopolisten? Gar keinem! Zumindest faktisch ist größtenteils niemand dafür zuständig, deren Leistungen zu überprüfen. Wenn das Geld am Ende des Tages nicht reicht und der Fehlbetrag zu groß ist, dann reagiert man auf die gleiche Art, wie es die alte Bundesbahn getan hat: Man versucht durch Leistungskürzungen wirtschaftlicher zu werden.

Für Schlechtleistungen fühlt sich gleich gar niemand beim nominellen Aufgabenträger zuständig („Wenden Sie sich bitte an den Betreiber, Pünktlichkeitsdaten erheben wir nicht, das ist Sache der Stadtwerke!“) und auch ansonsten gibt es hier, wenn man näher reinschaut, Zustände, wie man sie im SPNV seit den alten Bundesbahnzeiten mühsam überwunden hat. Ja, auch im Eisenbahnwesen gab es oft das Prinzip Trial&Error, aber gerade das zeigt ja, dass sich auf Erfahrungswerte des SPNV zurückgreifen ließe. Wie das funktioniert, macht man in Hessen vor. Dort werden auch regelmäßige Qualitätsberichte für den kommunalen ÖPNV erstellt und veröffentlicht, bei Schlechtleistungen wird diskutiert und der Aufgabenträger erfüllt seine Pflicht. Das muss ein Vorbild werden!

Siehe auch: VRR legt aktuellen Qualitätsbericht vor

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